Frankfurt am Main (sth). Seit mehr als 15 Jahren ist sie ein Dauerbrenner unter den Diskussionspunkten potenzieller Koalitionspartner: eine generelle Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Auch das Sondierungspapier, das vor den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD zu Rente und Altersvorsorge vereinbart wurden, hat die Selbstständigen-Frage wieder auf die Agenda der wahrscheinlichen nächsten Bundesregierung gesetzt: “Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen”, heißt es dort.
Eine Gruppe Selbstständiger (und Angestellter), die sich von der angestrebten Neuregelung ausdrücklich nicht angesprochen fühlen muss, sind die etwa eine Million Freiberuflerinnen und -berufler. Als Angehörige der sogenannten kammerfähigen freien Berufe sind sie - im Gegensatz zu etwa 2,5 Millionen nicht zur Vorsorge verpflichteten Unternehmern - versicherungspflichtig in den berufsständischen Versorgungswerken. Diese Werke versorgen Freiberufler im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder - bei eigenem Tod - ihre Hinterbliebenen. Zu den Freiberuflergruppen zählen Ärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen, Apotheker, Architektinnen, Wirtschaftsprüfer sowie Notarinnen, Rechtsanwälte und Steuerberaterinnen.
Frauenanteil unter Freiberuflern “recht hoch”
Die mit Abstand größte Berufsgruppe in den Versorgungswerken waren Ende des Jahres 2022 - jüngere Zahlen liegen nicht vor - fast 400.000 Ärztinnen und Ärzte. Weitere große Freiberuflergruppen sind etwa 165.000 Rechtsanwältinnen und Notare, knapp 110.000 Architekten, etwa 70.000 Apothekerinnen und etwa 67.000 Zahnärzte. “Auffällig ist, dass bei den meisten der freien Berufe der Frauenanteil recht hoch liegt”, stellte das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen in einer Analyse fest. Die Finanzierung der berufsständischen Versorgungswerke ist - im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung - kapitalfundiert. Zudem gebe es für diese Einrichtungen keine steuerfinanzierten Bundeszuschüsse, so das IAQ.
Die homogene - und überdurchschnittlich gut verdienende - Versichertenstruktur der Versorgungswerke wirkt sich auch auf die Zahlungsdauer der Versorgungsbezüge aus. “Die Deutschen werden immer älter. Und die Mitglieder der Freien Berufe werden sogar deutlich älter als die Frauen und Männer in Deutschland im Allgemeinen”, betont die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (AbV). Deshalb werde das derzeitige Leistungsniveau der Versorgungswerke “vielfach nur bei Anpassung der Altersgrenze erhalten bleiben können”. Ob und wann über die künftige Altersgrenze in Freiberuflerkreisen eine Diskussion geführt wird, ist eine auch für die Öffentlichkeit spannende Frage in der Welt der meist ”unter dem öffentlichen Radar fliegenden” Versorgungswerke.
