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Rente von Frauen: Intensivgespräche helfen bei der Altersvorsorge

In Teilzeit arbeiten, sich um die Kinder kümmern und für den Haushalt verantwortlich sein: Zum Großteil ist das nach wie vor Frauensache. Die Deutsche Rentenversicherung hat deshalb ein Angebot speziell für Frauen entwickelt.

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Junges Paar bei Finanzberatung. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Berlin/Frankfurt am Mail (drv/sth). Rund 47 Prozent, also fast die Hälfte, der Frauen im erwerbsfähigen Alter sind in Teilzeit beschäftigt. Bei den Müttern beträgt dieser Anteil sogar knapp 64 Prozent, während nur rund 7 Prozent der Väter sich für eine Teilzeittätigkeit entscheiden. Insgesamt sind nur knapp 11 Prozent aller Männer im erwerbsfähigen Alter teilzeitbeschäftigt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Ein Teil der Lohnlücke lässt sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede wie die verstärkte Sorge um Kinder, Haushalt oder die Pflege von Eltern zurückführen. Der in der vergangenen Woche (6. März) begangene „Equal Pay Day“ oder auch „Tag der gleichen Bezahlung“ 2024 will auf darauf aufmerksam machen. Er steht hierbei symbolisch für den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich gearbeitet haben, während Männer bereits ab dem 1. Januar Lohn erhalten.

Alterseinkommen von Frauen bis zu 40 Prozent geringer

Von der sogenannten Care Arbeit, die Frauen für ihre Kinder oder auch die Pflege von Angehörigen unentgeltlich leisten, profitiert die Gesellschaft. „Für die Frauen aber ist sie ein Nachteil, nicht nur, weil sie weniger verdienen, sondern auch, weil sie im Ruhestand mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen als Männer“, sagt Una Großmann, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn das Alterseinkommen von Frauen liegt mit rund 1.300 Euro durchschnittlich rund 30 Prozent unter dem der Männer, die eine durchschnittliche Rente von etwa 1.700 Euro beziehen. Ohne den Bezug einer Witwenrente liegt diese Differenz sogar bei rund 40 Prozent.

Gesetzliche Rente bildet wichtigste Säule der Altersversorgung

Ein wesentlicher Punkt für eine auskömmliche Versorgung im Alter stellt nach wie vor die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie bildet die wichtigste der drei Säulen der Altersversorgung, sollte aber immer durch eine betriebliche und private Altersvorsorge ergänzt werden. Insbesondere wenn Versicherte über weite Teile Ihres Arbeitslebens in einem gering entlohnten Beruf oder in Teilzeit tätig sind, wirkt sich das durch den geringeren Beitrag in die Rentenkasse negativ auf die spätere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Zeiten der Kinderziehung und Pflege erhöhen die Rente

Jedoch besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege. Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten 2,5 Lebensjahre bei der Rentenberechnung besonders berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Damit sind jeweils die ersten 30 beziehungsweise 36 Kalendermonate nach der Geburt als Pflichtbeitragszeit registriert. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt, dreifach oder auch mehrfach berücksichtigt. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen am Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von derzeit rund 45.000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Kindererziehungsjahr steigert die Rente damit aktuell um 37,60 Euro.

Für Menschen, die Angehörige mit einem Pflegegrad 2 oder höher nicht erwerbsmäßig, sondern privat für mindestens 10 Stunden in der Woche pflegen und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. 

Besonders für Frauen wichtig: Intensivgespräche der Rentenversicherung

Da das Thema sehr komplex ist, bietet die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten spezielle Gespräche zur Altersvorsorge an. In einem persönlichen Altersvorsorgegespräch wird das Einkommen geschätzt, das später voraussichtlich zur Verfügung steht. Die Beraterinnen und Berater der Rentenversicherung informieren außerdem zu möglichen Fördermöglichkeiten, neutral und unabhängig. Besonders für Frauen sind diese speziellen Intensivgespräche zu empfehlen. 

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