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Vor der Auszahlung sollen Riester-Sparer erneut Gebühren zahlen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen Banken und Sparkassen, die hunderte Euro extra wollen. Kunden können sich wehren.

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Riester Rente steht in dreidimensionalen Lettern, das Wort Riester in rot und das Wort Rente in weiß bilden einen rechten Winkel.

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München (tö). Bei der Auszahlung der Riester-Rente gibt es einen neuen „Gebühren-Hammer“. Kundinnen und Kunden, die einen staatlich geförderten Banksparplan für die zusätzliche private Altersvorsorge abgeschlossen haben, sollen für die Auszahlung der Riester-Rente einen Versicherungsvertrag abschließen und dafür erneut Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten von oft mehreren hundert Euro zahlen. Jetzt wird vor Gericht geklärt, ob es juristisch korrekt ist, die Sparerinnen und Sparer noch einmal mit so hohen Kosten zu belasten. 

Wird ein Riester-Vertrag ausgezahlt, gibt es eine lebenslange Rente. Wurde zuvor ein Riester-geförderter Sparvertrag mit einer Bank abgeschlossen, erhalten die Sparer meist ein oder mehrere Vertragsangebote. Daraus geht hervor, wie hoch die Rente sein wird und welcher Versicherer diese auszahlen wird. Die Banken argumentieren nun, dafür sei ein neuer Vertrag nötig, bei dem weitere Kosten entstehen. In einem Fall waren es nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 750 Euro. In einem anderen Fall verlangte eine Volksbank für die angebotene Sofortrentenversicherung zunächst „Abschluss- und Vertriebskosten“ von rund 1200 Euro sowie „übrige einkalkulierte Kosten von rund 600 Euro“ – Beträge, um die die Auszahlung der Riester-Rente entsprechend verringert werden würde. 

Bisher uneinheitliche Rechtsprechung zu Abschluss- und Vermittlungskosten

Die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg wirft den Geldinstituten vor, intransparente Klauseln bezüglich der neuen Abschluss- und Vermittlungskosten zu verwenden. Die VZ hat deshalb mehrere Klagen eingereicht. Bislang ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich. Mal entscheiden Gerichte für die Banken, mal gegen sie. Womöglich muss sich noch der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Betroffene Sparer und Sparerrinnen können sich aber gegen den „Gebühren-Hammer“ wehren. Laut Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt es dafür mehrere Möglichkeiten: 

 

  • Der Bank oder Sparkasse schreiben und den Abschluss- und Vertriebskosten widersprechen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet im Internet einen kostenlosen Musterbrief an.
  • Vor der Auszahlung können Riester-Kunden zwischen einem Bank-auszahlplan oder einer Rentenversicherung wählen, die dann sofort beginnt. Bei der ersten Variante fließt die Riester-Rente per Auszahl-plan bis zum 85. Geburtstag. Danach gibt`s monatlich Geld von der Rentenversicherung. Bei der zweiten Variante, der Sofortrente, kommt die Monatszahlung sofort von Rentenbeginn an aus einer Renten-versicherung. Hier lohnt es sich Kosten, garantierte Renten- und Todesfallleistung beider Angebote zu vergleichen und die günstigste Offerte zu wählen.
  • Man muss das erste Angebot der Bank für die Rentenphase nicht annehmen. Sparer können auch abwarten, bis die Bank ein besseres Angebot unterbreitet. Dann beginnt die Rente später, der Zahlbetrag ist höher, die Rentenlaufzeit kürzer.
  • Bei den Ombudsstellen der Banken und Sparkassen kostenlos beschweren.

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