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Ab 2026 Steuerentlastung für Gastronomie und Pendler geplant

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD Steuerentlastungen für Gastwirte und Pendler angekündigt. Sie werden nun umgesetzt.

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Jugendliiche arbeiten als Küchenhilfen in einer Großküche. Bild: IMAGO / Sven Simon

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Berlin (dpa). Die Gastronomie sowie Pendlerinnen und Pendler sollen vom 1. Januar 2026 an steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium brachte Gesetzesänderungen auf den Weg. Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Die Pendlerpauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Das sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Entwurf ging in die interne Regierungsabstimmung. Das Ministerium setzt damit Vorhaben um, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt haben. 

Zur Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie heißt es im Entwurf, Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. “Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich”, heißt es. Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist allerdings offen. In der ersten Jahreshälfte sind die Umsätze des Gastgewerbes im Vergleich zum ohnehin schwachen Vorjahreszeitraum noch einmal um 3,7 Prozent gesunken, hatte das Statistische Bundesamt berichtet. Die Branche setzt auf die Mehrwertsteuersenkung. 

Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte. Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: “Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens.” Sie wies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hin, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. «Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen.»

Erhöhung der Pendler- und der Übungsleiterpauschale

Die Pendlerpauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Bei Umweltverbänden stößt die nun geplante Erhöhung auf Kritik. BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg sagte, davon profitierten vor allem die oberen zehn Prozent der Einkommen. “Dass Menschen mit geringem Einkommen nur wenig oder gar nicht von der Erhöhung profitieren, liegt daran, dass ihre Einkünfte so niedrig sind, dass sie keine Einkommensteuer zahlen und dementsprechend nichts absetzen können.”

Geplant ist auch eine Anhebung der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Die Ehrenamtspauschale soll ab Januar von 840 Euro auf 960 Euro erhöht werden. Der Übungsleiterfreibetrag soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden - dies betrifft Tätigkeiten zum Beispiel von Sporttrainern, Chorleitern oder ehrenamtliche Pfleger. Damit will die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement stärken. Da der ehrenamtliche Einsatz auch mit Kosten verbunden sein könne, werden laut Entwurf auf Einnahmen ehrenamtlich Engagierter bis zu einem Freibetrag keine Steuern erhoben.


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