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Arbeitgeberdarlehen: Alternative zum Bankkredit?

Es muss nicht immer ein herkömmlicher Bankkredit sein. Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten zinsgünstige Darlehen an.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Düsseldorf (dpa/tmn). Die meisten Mitarbeiter kostet es Überwindung, in der Personalabteilung oder direkt beim Chef um Geld zu bitten. „Einfach mal einen guten Moment abwarten und sich ein Herz fassen“, rät der Finanzberater Thomas Teske aus Düsseldorf. Denn ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen genannt, hat für beide Seiten Vorteile. Arbeitgeber binden einen qualifizierten und geschätzten Mitarbeiter stärker an sich, wenn sie ihm auf seinen Wunsch hin einen Kredit gewähren. Und Arbeitnehmer profitieren häufig von noch günstigeren als den marktüblichen Zinsen.

Es gibt viele gute Gründe für ein Mitarbeiterdarlehen

Es spricht aber noch mehr für ein Arbeitgeberdarlehen. „Der Vertragsabschluss ist häufig weniger formal“, sagt Stefanie Laag, Referentin in der Gruppe Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mitunter müssen Arbeitnehmer auch keine Sicherheiten vorweisen können, wie sonst bei einer Bank üblich. Teske verweist darauf, dass manche Geldinstitute einem Kunden nur dann einen Kredit gewähren, wenn sie eine kostenpflichtige Versicherung abschließen – und betont: „Eine solche Police wird von Arbeitgeberseite in aller Regel nicht verlangt.“

Arbeitgeberdarlehen sind eher in größeren Betrieben üblich

Ein Arbeitgeberdarlehen wird in vielen Branchen angeboten. „Tendenziell gibt es eine solche Option eher in größeren Betrieben“, weiß Teske. Aber auch in kleineren Betrieben kann der Chef bereit sein, einem Mitarbeiter einen Kredit zu geben. Ob es dazu kommt, ist immer Verhandlungssache. Einen Rechtsanspruch darauf haben Arbeitnehmer nicht, erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Einem Arbeitgeber stehe es frei, dem einen Beschäftigten ein Darlehen zu gewähren und dem anderen nicht.

In solch einem Fall sollte der Arbeitgeber sein Nein aber gut begründen können. „Ansonsten ist betriebsintern der soziale Frieden in Gefahr“, warnt Teske. Wird etwa einem Arbeitnehmer Lohn gepfändet, kann dies ein nachvollziehbares Motiv sein, warum der Arbeitgeber ihm kein Darlehen gewährt.

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht ausgeschlossen werden

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht grundsätzlich von der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Aktenzeichen: 10 AZR 538/93). In dem verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vergünstigte Baukredite gewährt, Teilzeitbeschäftigte waren ausgeschlossen. Das BAG sah darin einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot von Teilzeitkräften.

Zinsvorteil muss als geldwerter Vorteil versteuert werden

Bei einem Arbeitgeberdarlehen schließen beide Seiten – Unternehmen und Arbeitnehmer – einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sind neben der Darlehenssumme die Rückzahlungsmodalitäten und der Zinssatz festgelegt. „In der Regel behält der Arbeitgeber die monatliche Kreditrate gleich vom Lohn oder Gehalt ein“, sagt Laag.

Bekommt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber einen günstigeren Darlehenszins als bei einer Bank, muss er laut Teske diesen Zinsvorteil als geldwerten Vorteil versteuern. „Steuerfrei ist der Zinsvorteil nur dann, wenn die steuerliche Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird“, sagt Teske, der auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Finanz-Planer ist.

Die Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem vom Arbeitgeber vorgegebenen Satz ergibt – abzüglich eines Bewertungsabschlags von vier Prozent auf den marktüblichen Zins – den steuerpflichtigen Zinssatz. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, kann zum Beispiel der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz zugrunde gelegt werden. Entscheidend ist der Marktzinssatz bei Vertragsabschluss, er gilt für die komplette Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens.

Was passiert bei Kündigung vor Laufzeitende?

„Wichtig ist auch, in dem Kreditvertrag zu vereinbaren, was passiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Darlehenslaufzeit gekündigt wird“, sagt Teske. Ohne eine solche Vereinbarung kann es passieren, dass die verbleibende Restsumme sofort fällig wird.

Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis, dann ist es nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 9 AZR 737/97) zulässig, dass der Arbeitgeber den Zinssatz im Darlehensvertrag auf den marktüblichen Zinssatz erhöht.

Kündigt ein Unternehmen einem Mitarbeiter, dann heißt das aber nicht zwangsläufig, dass auch das Arbeitgeberdarlehen gekündigt ist, sondern es muss gesondert gekündigt werden.

Kündigungsfristen für Arbeitgeberdarlehen

Will ein Unternehmen ein Arbeitgeberdarlehen kündigen, muss es laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraph 488, Absatz 3) eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Eine Kündigungsfrist von nur einem Monat gilt bei einem Kleinkredit mit einer Summe von bis zu 200 Euro. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, hat der Arbeitgeber Anspruch auf den ausstehenden Restbetrag. Aber zu einer Kündigung muss es ja nicht unbedingt kommen.


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