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Arbeitnehmer dürfen Steuererklärung auf Papier abgeben

Geben Arbeitnehmer ihre Steuererklärung auf den Papierformularen ab, muss das Finanzamt das akzeptieren – auch, wenn sie noch Nebeneinkünfte haben.

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Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Arbeitnehmer dürfen für ihre Steuererklärung noch Papier und Stift nutzen, während Selbstständige und Gewerbetreibende die Erklärung prinzipiell elektronisch abgeben müssen. Erzielt der Arbeitnehmer aber Gewinne aus einer Nebentätigkeit, verlangt das Finanzamt prinzipiell auch vom Arbeitnehmer eine elektronische Erklärung. „Das ist aber nicht berechtigt“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) (Aktenzeichen: X R 36/19).

Finanzamt muss Papiererklärung akzeptieren

Streit mit dem Finanzamt hatten zusammenveranlagte Eheleute: Neben ihren Einkünften aus ihrer Angestelltentätigkeit erzielte das Paar auch gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Die in Papierform eingereichte Einkommensteuererklärung akzeptierte das Finanzamt nicht. Die Finanzbeamten verlangten eine elektronische Übermittlung und setzten Zwangsmittel fest.

Nach dem Urteil des BFH hat das Finanzamt darauf aber keinen Anspruch. Denn Arbeitnehmer dürfen nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Papiererklärung abgeben. Daran ändern auch die Gewinneinkünfte aus der Nebentätigkeit nichts, so die Richter.

Interessant für Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlage

Die Entscheidung ist zum Beispiel für Eigenheimbesitzer interessant, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Eigenheim installiert haben und damit Gewinne erzielen, erläutert Klocke. Verlangt das Finanzamt eine elektronische Steuererklärung, möchten die Arbeitnehmer aber lieber die Papierformulare nutzen, können sie sich auf die genannte Gerichtsentscheidung berufen.


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