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Azubi-Mindestlohn ab 2020

Auszubildende sollen von 2020 an im ersten Lehrjahr wenigstens 515 Euro verdienen. In den kommenden Jahren weitere Erhöhung geplant.

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Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

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Berlin (dpa). Auszubildende sollen ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen. Es schreibt damit erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis fest – analog zum gesetzlichen Mindestlohn

„Auf der einen Seite wollen wir die Leistung, die die jungen Menschen in den Betrieben erbringen, wertschätzen und anerkennen“, sagte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Montag in Berlin. Auf der anderen Seite wolle man „weiter die hohe Dynamik in den Betrieben erhalten, gute und hochwertige Ausbildung anzubieten“.

Bis 2023 soll der Mindestbetrag auf 620 Euro ansteigen

Der Mindestbetrag von 515 Euro soll ab 2020 für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr gelten. In den Folgejahren soll sich die Mindestausbildungsvergütung nach den Plänen Karliczeks weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro.

Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr soll es ebenfalls mehr geben – plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe über die Pläne berichtet.

Mindestlohn gilt nur dort, wo es keine Tarifverträge für Azubis gibt

Umstritten war in der Regierung bis zuletzt die Höhe der Zahlungen. Für die Betriebe müsse die Mindestvergütung wirtschaftlich tragbar sein, mahnte Karliczek. Dort, wo der Einstieg in den Mindestlohn nicht so schnell gewährleistet werden könne, wolle man den Betrieben gemeinsam mit den Sozialpartnern einen längerfristigen Einstieg ermöglichen. Zudem soll der Mindestlohn nur dort gelten, wo es derzeit keine Tarifverträge für Azubis gibt. Ist tariflich ein geringerer Lohn vereinbart, soll dieser weiter gezahlt werden.

Nach Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung trifft das aber kaum zu: Demnach reichte die Spannbreite der in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen in vergangenen Jahr von 610 Euro für einen Azubi im ersten Jahr im Kfz-Handwerk in Thüringen bis zu 1580 Euro im vierten Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe.

Mehr als sieben Prozent unter der Mindestlohngrenze

In Betrieben ohne Tarifbindung dagegen bekommen Azubis oft deutlich weniger. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 fast 65.000 Azubis in Deutschland weniger als 400 Euro im Monat, weitere 50.000 unter 500 Euro – zusammen mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden.

Unter der neuen Mindestlohn-Grenze lagen 2018 nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung beispielsweise Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure mit 325. Am stärksten profitieren würden demnach Fleischer-Lehrlinge in Ostdeutschland.

Handwerk sieht Tarifautonomie gefährdet

Der Mindestlohn sei ein „Zeichen für die Wertschätzung der Lernanstrengungen unserer Auszubildenden“ ohne ausbildende Betriebe generell zu überfordern, erklärte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Die allermeisten zahlten schon jetzt deutlich mehr als den vorgeschlagenen Mindestlohn.

Das Handwerk zeigte sich skeptischer: Die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns für Azubis sei „ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie“, kritisierte Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Er warnte vor einer deutlichen Belastung gerade der kleinen Betriebe in strukturschwachen Regionen.


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