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Bafög, Arbeitsverträge, Geldanlage: Das bringt der August

Schneller Überblick: Welche Gesetzesänderungen im August für Verbraucher und Arbeitnehmer wichtig sind.

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Bundeskanzleramt in Berlin im Sommer mit spielenden Kindern im Vordergrund an den Springbrunnen. Bild: IMAGO / Fotostand / Reuhl

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Berlin (dpa. Die Energiekrise hat Europa weiter im Griff. Ab August wollen die EU-Staaten daher Gas für den Notfall sparen. Wie sich das für Verbraucherinnen und Verbraucher genau auswirken wird, ist noch unklar. In anderen Bereichen gibt es im kommenden Monat dagegen konkrete Auswirkungen – etwa bei Arbeitsverträgen und Geldanlagen. Ein Überblick:

Bafög-Reform

Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. So steigen die Bafög-Sätze um knapp sechs Prozent. Zudem gibt es höhere Freibeträge sowie höhere Wohnzuschläge für jene Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen.

Arbeitsverträge

Ab 1. August müssen in neuen Arbeitsverträgen mehr Informationen festgehalten sein. Das betrifft unter anderem Einzelheiten zur Bezahlung – auch von Überstunden – oder dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsort frei wählen können, sofern dies vereinbart wurde.

Masern-Impfpflicht

Kinder, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, müssen schon seit März 2020 einen Masern-Impfschutz nachweisen. Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können ab 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

Gas-Notfallplan

Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht.

Nachhaltige Anlagen

Anlageberater müssen Kunden vom 2. August an nach ihren Präferenzen zum Thema Nachhaltigkeit befragen und Anlegern dann passende Angebote präsentieren. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU.

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