Berlin (iv). Wer ein schlüsselfertiges Haus bauen lässt, soll sich mitunter vertraglich zu Teilabnahmen verpflichten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät davon ab, solche Teilabnahmen zu vereinbaren.
Bei einer Teilabnahme sollen einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn förmlich abgenommen werden. Laut dem Verband dient das aber dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz, deren Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann, für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen.
Teilabnahmen, so der VPB, sind nicht im Sinne der Bauherren. Als Teil des Kleingedruckten der Unternehmen sind solche Regelungen ohnehin oft unwirksam.
Regelmäßige Baukontrollen und Endabnahme
Für sehr sinnvoll hält der VPB allerdings regelmäßige Baukontrollen, mit denen Bauherren ihre unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Experten kontrollieren bei sogenannten Bautenstandsbesichtigungen, ob die Qualität stimmt. Mängel werden so rechtzeitig entdeckt – und das liegt ganz im Interesse der Bauherren.
Unverzichtbar ist die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus, erinnert der VPB. Die Bauabnahme ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt beim Bauen. Mit der Abnahme akzeptieren die Bauherren den Bau formal als vertragsgemäße Leistung und übernehmen die Gefahrtragung für das Gebäude. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an müssen die Bauherren alle Mängel nachweisen.
