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Bausparverträge: Verbraucher gestärkt

Urteil rechtskräftig: Bausparvertrag darf nicht nach 15 Jahren gekündigt werden

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Hausmodell mit Paragrafenzeichen. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Stuttgart (dpa/tmn). Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Aktenzeichen: 2 U 188/17) und Karlsruhe (Aktenzeichen: 17 U 131/17) entschieden.

Bausparkassen ziehen Revision zurück

Die beklagten Bausparkassen haben ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nun zurückgezogen, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit sind die Urteile rechtskräftig. Zulässig ist die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung.


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