Stuttgart (dpa/tmn). Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Aktenzeichen: 2 U 188/17) und Karlsruhe (Aktenzeichen: 17 U 131/17) entschieden.
Bausparkassen ziehen Revision zurück
Die beklagten Bausparkassen haben ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nun zurückgezogen, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit sind die Urteile rechtskräftig. Zulässig ist die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung.
