Ihre-Vorsorge Logo

Befreiung von Rundfunkgebühren für Studenten nur auf Antrag

Studenten die Bafög beziehen können sich durch einen Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Nachweise sollten sie gut aufbewahren.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Befreiung von Rundfunkgebühren für Studenten nur auf Antrag

© Nicht definiert

Rostock (dpa/tmn). Studenten können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen. Wichtig zu beachten: Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Dem Antrag fügen Studenten am besten einen Nachweis vom Bafög-Amt bei. Die Nachweise sollten sie gut aufbewahren.

Untermieter in WGs müssen eigene Anträge stellen

Wichtig für Studenten in Wohngemeinschaften: Hat sich der Hauptmieter befreit, gilt das nicht automatisch für die übrigen Bewohner. Sie müssen jeweils eigene Anträge stellen.

Für den Fall, dass sie nachträglich vom Beitragsservice in Anspruch genommen werden, können sie sich ausnahmsweise rückwirkend befreien lassen. Für einen solchen Fall sollten sie die Bafög-Bescheide aufbewahren.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026