Ihre-Vorsorge Logo

Behinderten-Pauschbetrag nutzen und Steuern sparen

Der Behinderten-Pauschbetrag bleibt in der Steuererklärung oft ungenutzt. Dabei lässt sich damit recht einfach Geld sparen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin füllt Steuererklärung aus. Bild: IMAGO / Niehoff

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Mit dem Behinderten-Pauschbetrag gehen zwischen 384 Euro und 7400 Euro im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Die konkreten Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das heißt, dieser Betrag wird pauschal vom Einkommen abgezogen und nicht versteuert, bringt also Bares. Wie viel genau, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab.

Gut zu wissen: Schon ab einem GdB von 20 wirkt sich dieser Pauschbetrag aus, betont der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Und selbst wenn eine Behinderung erst seit Kurzem besteht oder sich der Grad während des Jahres erst erhöht hat, gibt es den vollen Pauschbetrag für das ganze Jahr.

Entweder macht man den Pauschbetrag über die Steuererklärung geltend. Eingetragen wird er dann in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Die Steuererklärung wird ja aber erst im Folgejahr abgegeben, die Entlastung gibt es also erst im Nachhinein.

Wer direkt eine monatlich umgelegte Entlastung möchte, kann den Behinderten-Pauschbetrag in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eintragen lassen. Dafür stellen Sie den sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt, entweder per Elster oder auf einem Papierformular.

Beigefügt werden müssen die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und der Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung. Dieser Antrag gilt dann unbefristet. 

Tipp für weniger Lohnsteuer zum Jahresende

Zum Jahresende kann etwas mehr Geld für Weihnachtsgeschenke nicht schaden. Tipp des BVL daher: Lassen Sie sich den Behinderten-Pauschbetrag noch bis Ende November 2023 in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eintragen. „Dann zahlen Sie im Dezember entsprechend weniger Lohnsteuern und haben mehr Netto“, sagt Vize-Geschäftsführerin Jana Bauer.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026