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Beschluss: Finanzämter erheben vorerst keine Steuerzinsen mehr

Bis Ende Juli 2022 muss der Gesetzgeber die Höhe der Verzinsung neu regeln. Dann bekommen Steuerzahler zu viel bezahlte Zinsen erstattet.

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Berlin (dpa/tmn). Sechs Prozent Zinsen pro Jahr gab es bislang, wenn man mehr als 15 Monate auf seine Steuererstattung warten musste. Wer allerdings seine Steuernachzahlung um denselben Zeitraum verfehlte, musste den gleichen Prozentsatz an Zinsen bezahlen. Jetzt nicht mehr.

Denn die Regelung ist ab sofort bis auf Weiteres aufgehoben - für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019. Das teilt das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben mit, auf das der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine verweist. Hintergrund: Wegen der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase, so urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli, sind die festgesetzten Nachforderungs- und Erstattungszinsen viel zu hoch (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.).

Eine gute Nachricht für Steuerzahler

Für Steuerzahler ist die Entscheidung des Gerichts tendenziell eine gute Nachricht. In aller Regel zahlen diese im Schnitt nämlich mehr nach, als sie erstattet bekommen. Für den Fiskus ein gutes Geschäft: In einigen Jahren betrug die Differenz zwischen den Nachzahlungs- und den Erstattungszinsen mehr als eine Milliarde Euro.

Bis Ende Juli muss der Gesetzgeber die Höhe der Verzinsung neu regeln. Dann bekommen Steuerzahler zu viel bezahlte Zinsen nachträglich erstattet. Wer allerdings von hohen Zinszahlungen des Finanzamts profitiert hat, muss diese ebenso zurückzahlen. Die Regelung betrifft andere steuerliche Zinsen wie etwa Stundungs-, Hinterziehungs- oder Prozesszinsen ausdrücklich nicht.

Wer sich darüber ärgert, vorerst keine Zinsen auf seine Steuererstattung zu bekommen, dem rät der Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine trotzdem, die Füße stillzuhalten: Ein Einspruch gegen die Aussetzung habe keine Aussicht auf Erfolg.

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