Berlin/Königswinter (dpa/tmn) - Gut 6000 bis 7000 Euro - so viel kann eine Bestattung in Deutschland laut Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, kosten. Nicht gerade ein Pappenstiel. Umso sinnvoller kann es sein, sich frühzeitig mit Angehörigen zum Thema auszutauschen. So ist zum einen klar, wie die Wünsche und Vorstellungen eines Menschen aussehen. Zum anderen, woher das Geld für Beisetzung, Grabmal, Friedhofsgebühren und Co. kommt.
Die Erstellung eines Testaments kann ein guter Anlass sein, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Es einfach nur dort niederzuschreiben, ist hingegen keine gute Idee. Denn eine Testamentseröffnung erfolgt in der Regel erst deutlich nach der Bestattung. Angehörige fischen bis dahin ansonsten im Trüben. Was aber sind nun die Möglichkeiten, um die Beisetzung zu finanzieren?
1. Genügend Nachlass vermachen
Wer im Alter genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann darauf vertrauen, dass es den Hinterbliebenen nicht daran mangelt, die Beerdigung zu finanzieren. Immerhin fällt der Nachlass in aller Regel an die Menschen, die für Organisation und Kosten aufkommen. Im Testament kann man aber eine entsprechende Regelung für die Finanzierung der Bestattung treffen. So kann bei einer Erbengemeinschaft möglicher Streit verhindert werden.
Ein großer Nachteil an dieser Variante: Selbst der Erbteil, der für die Bestattung vorgesehen ist, wird frühestens einige Wochen nach der Beisetzung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt. Die Kosten fallen aber deutlich früher an und müssen daher vorgestreckt werden.
2. Treuhandkonto anlegen
Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann auch mit einem sogenannten Treuhandkonto vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. Darin können zum Beispiel auch Vorgaben zur Beerdigung festgehalten werden.
Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte aber unbedingt von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind etwa Anwälte oder Steuerberater. So wird das Risiko ausgeschlossen, dass das Geld bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Bestattungsunternehmens weg ist. Im Bestattungsfall wird das Geld auf dem Treuhandkonto freigegeben und an das Bestattungshaus ausgezahlt.
Der Vorteil dieser Variante: Sie ist sicher, die Hinterbliebenen müssen nicht in Vorleistung gehen und können die Wünsche des Verstorbenen nicht verfehlen. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden.
3. Abschluss einer Risikolebensversicherung
Man könne sich auch überlegen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. In jungen Jahren sind die Beiträge dafür oft günstig, im Alter steigen sie an.
Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung laut Grieble meist eine zeitliche Begrenzung. Mit beispielsweise 70, 80 oder 85 Jahren verliert man dann den Schutz, das eingezahlte Geld ist ebenfalls weg - aufgebraucht für den bis dahin erhaltenen Versicherungsschutz.
4. Rentenzahlung
Bei Verstorbenen, die bereits eine Rente erhalten haben und einen Ehepartner hinterlassen, läuft die gesetzliche Rentenzahlung nach dem Tod noch drei Monate weiter. Darauf weist Peter Grieble hin. Wird das Geld nicht für andere Zwecke wie etwa Mietzahlungen benötigt, kann es unter Umständen für die Bestattung dienen.
Übrigens: Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des Todes beim Renten Service der Deutschen Post zu stellen.
