Ihre-Vorsorge Logo

Bundesfinanzhof klärt: Einkommensteuerpflicht für Kryptogewinne?

Gewinne aus Kryptogeschäften sind steuerpflichtig – sagen Finanzgerichte. Eine Revision zwingt nun aber den Bundesfinanzhof zur Klärung.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bitcoin-Münzen in Gold. Bild: IMAGO / Science Photo Library / MARK GARLICK

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Kryptowährungen stehen aktuell hoch im Kurs. Wer aus dem Geschäft mit Bitcoin und Co. Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Steuerbefreit sind die Veräußerungen nur, wenn der Gewinn nicht mehr als 600 Euro beträgt oder zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

„Wer zum Beispiel Bitcoins nur wenige Monate hält und sie dann mit Gewinn veräußert oder tauscht, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Kryptowährungen gelten als Wirtschaftsgüter

In einem konkreten Streitfall hatte ein Steuerzahler Gewinne aus dem privaten Handel mit Bitcoins erzielt. Nach der Versteuerung durch das Finanzamt argumentierte er, dass die Digitalwährung kein Wirtschaftsgut sei. Außerdem war er der Auffassung, dass bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen ein strukturelles Vollzugsdefizit bestehe und ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vorliege. Daher dürften diese Gewinne nicht besteuert werden.

Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht (Aktenzeichen: 14 K 1178/20). Es wies die Klage ab. Bei den Kryptowährungen handele es sich um sogenannte andere Wirtschaftsgüter, dazu zählen etwa Wertpapiere und alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Privatvermögens. In einem früheren Fall wurde bereits ähnlich geurteilt: Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen gelten als andere Wirtschaftsgüter ohne Rücksicht auf die technischen Details, befand auch das Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 5 K 1996/19).

Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Gegen das aktuellere Urteil des Finanzgerichts Köln ist Revision (Aktenzeichen.: IX R 3/22) eingelegt worden. Nun ist es am Bundesfinanzhof (BFH), die Versteuerung von Kryptogewinnen grundsätzlich zu klären.

Daniela Karbe-Geßler empfiehlt Steuerzahlern, die ihre Krypto-Gewinne versteuern sollen, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. So wird der Bescheid nicht bestandskräftig. Zwar müssten die Steuern trotzdem zunächst gezahlt werden. Entscheidet der BFH aber später zugunsten der Steuerzahler, bekommen diese ihr Geld zurück. Wer keinen Einspruch einlegt, hat keine Chance, sein Geld wiederzusehen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026