Berlin (dpa). Der Bundesrat hat grünes Licht für einen Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer gegeben. Das sorgt dafür, dass der Staat im kommenden Jahr nicht auch noch von den hohen Preisen profitiert. Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird ausgeglichen. Bund, Länder und Gemeinden verzichten damit 2023 auf Steuereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt betont: Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft.
Dafür wird nun an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht: Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt um 561 Euro auf dann 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr erst ab 62.827 Euro fällig. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.
Bundesrat beschließt weitere Entlastungen
Zudem hat der Bundesrat am Freitag den Weg für eine eine Reihe weiterer Gesetze frei gemacht, die viele Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Krise mit stark gestiegenen Preisen für Energie und Lebenshaltung finanziell entlasten werden:
- Kindergeld: Die Hilfe für Familien steigt zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind.
- Bürgergeld: Die lange Zeit umstrittene Reform, die das alte Hartz-4-System ablöst, kommt nach der Zustimmung des Bundesrats zum 1. Januar.
- Wohngeld: Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab dem kommenden Januar erstmals Wohngeld beziehen können.
- CO2-Abgabe: Bisher mussten Mieter die sogenannte CO2-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter daran beteiligt.
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