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Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen

Das Jahressteuergesetz bringt Entlastung für Arbeitnehmer und Alleinerziehende, aber auch mögliche Belastung für Erben.

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Leerer Plenarsaal im Bundestag mit Bundesadler. Bild: IMAGO / imagebroker / Valentin Wolf

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Berlin (dpa). Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Erleichterungen gibt es zum Beispiel für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen „Energiekrisenbeitrag“ leisten. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Entlastung für Arbeitnehmer und Alleinerziehende

  • Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von auf 4008 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.
  • Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Das soll ein erster Schritt sein, um ein auf langfristige Sicht bestehendes Risiko einer Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.
  • Weitere Entlastungen gibt es durch Anhebungen des Sparer-Pauschbetrags, des Ausbildungsfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
  • Die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden vereinfacht und die Homeoffice-Pauschale wird erhöht.
Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice statt im Büro. Oft haben dabei aber die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gefehlt. Deswegen wurde 2020 eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Pauschale wird nun erhöht. Künftig gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro, für maximal 210 Tage. Der steuerliche Höchstbetrag beläuft sich also auf 1260 Euro im Jahr. Für alle, die ein Arbeitszimmer zu Hause und keinen Firmen-Arbeitsplatz haben, gibt es künftig auch eine Jahrespauschale von 1260 Euro. Damit soll den Betroffenen viel „Papierkrieg“ erspart werden.

Erbschaftssteuer bei Immobilien

Änderungen bei der Wertermittlung von Immobilien könnten bei größeren Vermögenswerten zu einer höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen. Die Neuregelung geht zurück auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund der Steuerzahler kritisierte, es würden nicht gleichzeitig Freibeträge erhöht. Es bleibe aber die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert mithilfe eines Gutachtens zu belegen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt. Die FDP zeigte dazu Bereitschaft.

Direkte Auszahlungen

Mit dem Jahressteuergesetz soll außerdem die Rechtsgrundlage für eine direkte Auszahlung öffentlicher Unterstützungsleistungen geschaffen werden, und zwar über die steuerliche Identifikationsnummer. Dies soll in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Zahlungsweg etwa für das geplante Klimageld ermöglichen. In einem ersten Schritt sollen die bislang nicht in der Identifikationsnummer-Datenbank enthaltenen Kontonummern für Steuerpflichtige erhoben und gespeichert werden.

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