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Bundesverfassungsgericht prüft Rente geschiedener Frauen

Ist der Versorgungsausgleich ungerecht, weil er Betriebsrenten nicht automatisch berücksichtigt? Darüber urteilt das Bundesverfassungsgericht.

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Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Bild: IMAGO / imagebroker

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Karlsruhe/Hamm (dpa/lnw). Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen bei der Berechnung der Altersversorgung benachteiligt werden. Am 10. März soll darüber verhandelt werden, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Ausgelöst wurde die Klage durch die Trennung eines Paares in Höxter in Ostwestfalen.

Lässt sich ein Paar scheiden, werden die jeweiligen Rentenansprüche miteinander verrechnet. Grund dafür ist, dass der berufstätige Mann oft viel mehr Rente bekäme als die Frau, die sich vielleicht jahrelang um die Kinder gekümmert hat. Diese Ungerechtigkeit soll durch den sogenannten Versorgungsausgleich beseitigt werden.

Bundesverfassungsgericht: Es geht um den Anteil an Betriebsrenten

In Karlsruhe geht es um die Ansprüche aus Betriebsrenten. Hier bekommt die Frau – anders als bei allen anderen Renten – ihren Rentenanteil nicht automatisch vom Versorgungsträger ihres Ex-Mannes. Der Anspruch darf auf eine andere Pensionskasse übertragen werden. Dabei kann es zu deutlichen finanziellen Verlusten kommen. Betroffene Frauen bekommen dadurch im Alter weniger Geld. (Aktenzeichen: 1 BvL 5/18)

Das Oberlandesgericht Hamm hält das für verfassungswidrig und bittet Karlsruhe um Prüfung. Die Tatsache, dass verhandelt wird, zeigt, dass der zuständige Erste Senat die Frage für bedeutsam hält. Am Verfassungsgericht gibt es jedes Jahr nur wenige große Verhandlungen.

Weitere Informationen

www.bundesverfassungsgericht.de
Ankündigung des Gerichts

www.justiz.nrw.de
Beschluss des OLG Hamm vom 17. Oktober 2018

www.gesetze-im-internet.de
Strittige Vorschrift, § 17 VersAusglG

„Versorgungsausgleich: Rente bei Scheidung“
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