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CDA fordert obligatorische Betriebsrente

Chef des Union-Arbeitnehmerflügels: Ausgerechnet diejenigen sind am schlechtesten abgesichert, die es am nötigsten hätten.

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CDA fordert obligatorische Betriebsrente

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Düsseldorf (ots). Der CDU-Sozialflügel pocht darauf, die Betriebsrente für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber obligatorisch zu machen. "Es sollte eine Pflicht zur Betriebsrente geben", sagte der Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Mit dem Modell der Riester-Rente sind wir in eine Sackgasse geraten. Ich bin der Meinung, dass wir bei der privaten Vorsorge ein Obligatorium brauchen", sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister.

"In Unternehmen, in denen es keine Tarifverträge gibt, gibt es auch so gut wie keine Betriebsrenten. Das kann nicht so bleiben", forderte Laumann. Ausgerechnet diejenigen seien am schlechtesten abgesichert, die es am nötigsten hätten. "Leute, die über 5000 Euro monatlich verdienen, haben zu 75 Prozent Betriebsrenten, die unter 2000 Euro verdienen, nur zu 15 Prozent. Da weiß man, wo das Problem liegt", sagte Laumann. "Auch Menschen mit kleinen Löhnen brauchen eine Betriebsrente. Die Betriebsrente hat im Vergleich zur Riester-Rente den großen Vorteil, dass die Verwaltungskosten in der Gruppenversicherung geringer ausfallen und damit die Rendite besser ist", erklärte der CDU-Politiker.

Auch die Rentenpolitiker der Bundestagsfraktion von CDU/CSU arbeiten an einem Konzept, Betriebsrenten für einen Teil der Arbeitnehmer gesetzlich vorzuschreiben. "Bei uns gibt es Überlegungen, die betriebliche Altersversorgung für Geringverdiener verpflichtend zu machen, damit diese den Einstieg in die Altersvorsorge überhaupt wagen", sagte Peter Weiß, Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, der "Rheinischen Post". So könnten Arbeitgeber für solche Mitarbeiter, die monatlich bis zu 2200 Euro verdienen, künftig gesetzlich verpflichtet werden, bis zu 480 Euro pro Monat als Zuschuss zu deren Betriebsrente zu zahlen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz. Statt wie bisher 30 Prozent soll der Arbeitgeber künftig im Gegenzug bis zu 75 Prozent des Zuschusses mit der Lohnsteuer verrechnen können, so der Plan.


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