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Das bringt der September für Verbraucher

Steuererklärung, Heizungsgesetz, Kfz-Zulassung: Ein Überblick über Neuerungen und Änderungen im September.

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Mann markiert Datum auf Tischkalender. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Nach dem Ende der Sommerpause kommt der Bundestag in der ersten Septemberwoche wieder zusammen. Zunächst soll es in der Haushaltswoche ums Geld gehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte besonders die geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes spannend sein. Was sonst noch im neuen Monat ansteht: 

Heizungsgesetz

Millionen Heizungsbesitzer werden voraussichtlich am 8. September Klarheit darüber haben, wie die Regelungen des Heizungsgesetzes genau aussehen werden. Dann soll der Entwurf einer vorläufigen Tagesordnung zufolge in den Bundestag eingebracht werden.

Eon senkt Preise

Deutschlands größter Energieversorger Eon senkt zum 1. September für Millionen Strom- und Gaskunden die Preise und gibt damit die Entspannung auf den Großmärkten weiter. Betroffen sind Kunden in der Grundversorgung und in Sondertarifen.

Steuererklärung 2022

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 30. September tun.

Elster hebt nicht mehr alle Nachrichten auf 

Das staatliche Online-Steuerportal Elster hebt nicht mehr sämtliche Benachrichtigungen an die Nutzerinnen und Nutzer auf. Ab dem 18. September werden nur noch wichtige Nachrichten wie digitale Bescheide oder Übertragungsprotokolle dauerhaft gespeichert. Andere Nachrichten – etwa zu geänderten Zertifikatsdetails oder Statusübergängen – werden nach einem Jahr automatisch gelöscht. 

Härtefallfonds: Frist endet

Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben noch bis zum 30. September Zeit, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag winkt eine Einmalzahlung in Höhe von mindestens 2500 Euro. 

Kfz-Zulassung wird digital

Wer sein Auto oder Motorrad anmelden will, kann sich ab dem 1. September den Gang zum Amt sparen. Die Verordnung der Bundesregierung zur Digitalisierung der Kfz-Zulassung ermöglicht es Fahrzeughaltern, die Zulassung online abzuwickeln. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder und Papiere sollen innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt werden. Schon vorher dürfen Fahrzeughalterinnen und -halter aber auf die Straße: Der digitale Zulassungsnachweis reicht zunächst als Zulassungsbescheid aus. 

Halogenlampen

Zum 1. September beginnt der Anfang vom Ende bestimmter Halogenlampen. Dabei geht es um sogenannte Pins in den Größen G4, GY6.35 und G9. Nach EU-Vorgaben dürfen diese dann nicht mehr verkauft werden. Um Strom zu sparen, sollen stattdessen entsprechende LED-Lampen zum Einsatz kommen.


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