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Demenzfall: Diese drei Versicherungen gehören überprüft

Einmal abgeschlossen und ein Leben lang tauglich? Für Versicherungsverträge gilt das nicht. Sie gehören immer mal wieder auf den Prüfstand – spätestens, wenn sich die Lebensumstände gravierend ändern.

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Zwei ältere Frauen sitzen am Tisch und betrachten Unterlagen

© Nicht definiert

Mainz (dpa/tmn). Wenn Angehörige an Demenz erkranken, sind viele organisatorische Dinge zu regeln. Mit auf den Prüfstand sollten dann unbedingt die bestehenden Versicherungsverträge. Denn gerade bei Demenzerkrankungen greift so mancher Schutz nicht. „Ohne die richtigen Klauseln kann es teuer werden“, sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. 

Mit einigen gezielten Anpassungen lasse sich das Risiko aber gut absichern, so Wolf. Diese drei Punkte sind besonders wichtig:

Privathaftpflicht mit Demenzklausel versehen 

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie entschädigt für finanzielle Schäden, die Dritte etwa infolge einer eigenen Unachtsamkeit erleiden. Bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz leistet die Police allerdings häufig nicht, weil diese als nicht deliktsfähig gelten und damit nicht für zugefügte Schäden haftbar gemacht werden können. Die Folge: Geschädigte blieben dann auf den Kosten sitzen.

Eine Zusatzregelung kann das ändern. Können Angehörige eine demenzkranke Person in ihren Versicherungsschutz einschließen, sollten sie darum darauf achten, dass eine sogenannte Demenzklausel enthalten ist. Das geht etwa, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder als im Pflegeheim Untergebrachte mit abgesichert bleiben können. 

Alleinlebende Menschen mit fortgeschrittener Demenz haben der Verbraucherzentrale zufolge keine Möglichkeit, von einer solchen Klausel zu profitieren.

Grobe Fahrlässigkeit in Hausratversicherung einschließen

Kerze angelassen, Wohnungsbrand ausgelöst? Eine Hausratversicherung schützt das eigene Hab und Gut, wenn es durch solche Unfälle zu Schaden kommt. Gerade bei Demenzkranken werden solche Vorkommnisse aber als grobe Fahrlässigkeit gewertet, bei der Versicherer die Leistung kürzen können. Gegen einen Mehrbetrag lässt sich jedoch oft der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbaren. Auch wenn die Leistung trotz dieser Regelung meist auf eine bestimmte Höchstsumme gedeckelt ist, sollten Versicherte von ihr Gebrauch machen.

Unfallversicherung überprüfen

Eine private Unfallversicherung kann unter Umständen eine sinnvolle Versicherung sein. Nur bei Demenz stoßen die Policen der Verbraucherzentrale zufolge an ihre Grenzen. Geschieht ein Unfall etwa aufgrund von Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung, ist das oft nicht versichert. Versicherte ab Pflegegrad 3 schließen einige Anbieter sogar grundsätzlich vom Unfallversicherungsschutz aus oder nehmen zumindest erhebliche Einschränkungen vor. Familien sollten bestehende Policen daher kritisch prüfen und nach Möglichkeit anpassen.


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