Ihre-Vorsorge Logo

Dienstwagen: Steuerlicher Ansatz gilt immer für ganze Monate

Ein Dienstwagen ist praktisch – vor allem, wenn er auch privat genutzt werden kann. Bei der Besteuerung aber gibt es viele Fallen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Autos auf der Avus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. „Wird kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, ist die Privatnutzung mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs zu versteuern“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Zusätzlich werden für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer und pro Monat fällig. Wichtig zu beachten: Es werden immer ganze Monatswerte angesetzt.

Auf komplette Kalendermonate achten

Nur in Fällen, in denen das Fahrzeug für einen vollen Kalendermonat nicht genutzt werden darf oder kann, ist für diese Monate kein geldwerter Vorteil zu versteuern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland versetzt wird, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht benutzbar ist, ein längerer Urlaub gemacht wird oder bei längerer Krankheit wegen Fahruntüchtigkeit ein Fahrverbot besteht.

Beispiel für den steuerlichen Ansatz

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält an einem 27. Februar einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber zur Privatnutzung und für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte überlassen. Familienangehörige dürfen das Fahrzeug nicht benutzen.

Am 10. März wird der Mann krank und darf aufgrund der Medikation kein Fahrzeug führen. Am 10. April ist er wieder gesund und begibt sich daraufhin in einen Urlaub bis zum 20. Mai. Mit dem Arbeitgeber ist vertraglich geregelt, dass er das Fahrzeug für Urlaubsfahrten nicht nutzen darf.

Dennoch ist in diesem Fall für den gesamten Februar, den gesamten März und den gesamten Mai der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die Nutzung für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit anzusetzen. Lediglich für April muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden, da wegen Erkrankung und Urlaub das Fahrzeug nicht benutzt wurde.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026