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Diese Infos gehören in eine Versicherungsstand-Mitteilung

Wenn wichtige Angaben in der Standmitteilung Ihrer privaten Lebens- oder Rentenversicherung fehlen, sollten Sie sich beschweren.

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Mann im Büro mit Hand an der Stirn schaut besorgt auf sein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / 27exp

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Hamburg (dpa/tmn). Wie viel Geld bringt mir meine Versicherung am Ende? Was ist, wenn ich kündige oder die Beiträge nicht mehr zahlen kann? Um das zu wissen, brauchen Versicherte bestimmte Angaben. Der Gesetzgeber hat bereits mehr Transparenz vorgeschrieben. „Bei einigen Versicherungen fehlen diese Angaben aber in den Standmitteilungen“, kritisiert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das kann nach dreieinhalb Jahren Gesetz nicht mehr sein.“

Garantierte Versicherungsleistung ist Pflichtangabe


Wer eine kapitalbildende Versicherung abgeschlossen hat, muss zum Beispiel informiert werden über die garantierte Versicherungsleistung und die bereits garantierten Überschüsse. Ebenso über die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung, sprich: Welche Summe bekomme ich am Ende heraus, wenn ich ab heute nicht mehr einzahle?

Einzahlungssumme muss transparent sein

In der Standmitteilung muss auch der aktuelle Rückkaufswert genannt werden, der besagt, wie viel Geld es gäbe, wenn jetzt gekündigt würde. Bei Versicherungen, die ab Juli 2018 abgeschlossen wurden, muss außerdem die bisher eingezahlte Prämie aufgelistet werden.

Bei älteren Verträgen steht zwar die Summe der bisherigen Einzahlungen nicht zwingend in der Mitteilung. „Allerdings muss ihn die Versicherung auf Nachfrage nennen“, sagt die Verbraucherschützerin.

Beschwerde bei fehlenden Angaben


Was aber tun, wenn Versicherte vorgeschriebene Angaben auf ihrer Standmitteilung vermissen? Sie können direkt beim Versicherer nachhaken, das ist aber oft fruchtlos, wie Sandra Klug weiß. „Wenn die gesetzliche Lage wie hier eindeutig ist, bekommen Sie häufig Hilfe, wenn Sie sich beim Versicherungsombudsmann beschweren“, rät die Expertin. Solch ein Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) können sich Versicherte melden. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet außerdem an, ihr die aktuellen Standmitteilungen zuzumailen (versicherungen@vzhh.de). „Sollten wir Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen feststellen, werden wir dagegen vorgehen“, sagt Klug.

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