Ihre-Vorsorge Logo

Einkommensteuererklärung: Wann sie ein Muss ist

Im Schnitt bekommen Steuerzahler 1007 Euro vom Finanzamt zurück. Die freiwillige Abgabe der Einkommenssteuererklärung kann sich also lohnen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Einkommensteuererklärung ausfüllen. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Für die Steuererklärung 2019 gibt es eine klare Abgabefrist: Spätestens am 31. Juli müssen die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgegeben werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021.Da der letzte Februartag im Jahr 2021 aber auf einen Sonntag fällt, müssen solche Erklärungen spätestens bis zum 1. März 2021, abgegeben werden.

Maßgeblich sind diese Fristen für diejenigen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden, zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit. Auch wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, muss die Formulare ausfüllen. Als Lohnersatzleistungen gelten zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Fristverlängerung ist auf Antrag möglich

Sich mit der Steuererklärung beschäftigen müssen aber auch alle, die nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt hatte, müssen die Formulare ausgefüllt werden. Verpflichtet zur Abgaben der Erklärung sind außerdem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende.

Wer merkt, dass er die Fristen nicht einhalten kann, sollte sich rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist beim Finanzamt melden. Möglich ist es, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Das kann sich durchaus lohnen, denn für verspätet abgegebene Steuererklärungen kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben - dieser beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026