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Enorme Unterschiede bei Erbschaften zwischen Ost und West

Große Unterschiede bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen: Pro Kopf wird im Westen mehr als viermal so viel über den Freibeträgen vererbt und verschenkt wie im Osten.

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Hand schreibt mit Füllfederhalter Testament.

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Wiesbaden (dpa). Bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamts deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. „Im Jahr 2025 entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer“, wie die Statistiker in Wiesbaden mitteilten. 

Das entspreche rund 143 Milliarden Euro, die die dortigen Finanzverwaltungen veranlagt haben. In den östlichen Ländern und Berlin seien es dagegen 8 Milliarden Euro gewesen. Laut den Angaben lebten in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 Prozent) der gesamten Bevölkerung Deutschlands. 

Statistik gibt nur Vermögensübergänge über Freibetrag wieder

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Die Statistik bildet jedoch nur Erbschaften und Schenkungen ab, bei denen eine Steuer fällig wurde. Die allermeisten Vermögensübergänge liegen laut Bundesamt innerhalb von Freibeträgen und sind deshalb nicht enthalten. Bei einer Steuerfestsetzung legen die Finanzämter die Höhe der Steuer verbindlich fest, als Steuereinnahmen gehen sie dann in der Regel erst später ein. 

Der Statistik zufolge lag das steuerlich berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen im Osten mit knapp 500 Euro pro Kopf deutlich unter dem Wert in den westlichen Ländern. Dort seien gut 2.100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den Finanzämtern veranlagt worden. „Das war mehr als viermal so viel wie im Osten. Der gesamtdeutsche Schnitt lag im Jahr 2025 bei gut 1.800 Euro“, hieß es.

Höchstwert bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Insgesamt hatten die Finanzverwaltungen in Deutschland 2025 so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt wie noch nie zuvor. Der festgesetzte Betrag lag bei 21,4 Milliarden Euro und damit 60,8 Prozent höher als im Vorjahr, wie das Bundesamt bereits im August mitteilte. Entsprechend entfielen auch hier 95 Prozent (20,4 Milliarden) auf die westdeutschen Bundesländer. 

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