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Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee.

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Mehrfamilienhäuser

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München (dpa/tmn). Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl ein Mitbewohner den Beitrag bereits entrichtet. Betroffene sollten sich davon nicht verunsichern lassen.

Wer zu Unrecht Post erhält, sollte vielmehr darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. “Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.” Der Beitragsservice benötigt dafür Name und Beitragsnummer der zahlenden Person sowie die Information, dass man mit dieser zusammenwohnt.

Auf Antrag: Befreiung von Zahlungspflicht 

Sozialleistungsbezieher - zum Beispiel von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - können sich auf Antrag sogar ganz vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer WG aus befreiten und zahlungspflichtigen Personen muss dann aber eine der zahlungspflichtigen Personen den Beitrag übernehmen. Eine Anmeldung der Wohnung auf die befreite Person ist der Verbraucherzentrale zufolge nicht möglich.

Für den Kontakt zum Beitragsservice sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließlich die Webseite www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Nur dort lassen sich An-, Ab-, Ummeldung oder Befreiung kostenfrei vornehmen. Auf ähnlich klingenden Seiten wollen Dienstleister mit den eigentlich kostenfreien Services gerne Kasse machen.


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