Ihre-Vorsorge Logo

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mehrfamilienhäuser

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl ein Mitbewohner den Beitrag bereits entrichtet. Betroffene sollten sich davon nicht verunsichern lassen.

Wer zu Unrecht Post erhält, sollte vielmehr darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. “Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.” Der Beitragsservice benötigt dafür Name und Beitragsnummer der zahlenden Person sowie die Information, dass man mit dieser zusammenwohnt.

Auf Antrag: Befreiung von Zahlungspflicht 

Sozialleistungsbezieher - zum Beispiel von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - können sich auf Antrag sogar ganz vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer WG aus befreiten und zahlungspflichtigen Personen muss dann aber eine der zahlungspflichtigen Personen den Beitrag übernehmen. Eine Anmeldung der Wohnung auf die befreite Person ist der Verbraucherzentrale zufolge nicht möglich.

Für den Kontakt zum Beitragsservice sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließlich die Webseite www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Nur dort lassen sich An-, Ab-, Ummeldung oder Befreiung kostenfrei vornehmen. Auf ähnlich klingenden Seiten wollen Dienstleister mit den eigentlich kostenfreien Services gerne Kasse machen.


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026