Ihre-Vorsorge Logo

FFP2-Masken: Wann sie als Werbungskosten zählen

Medizinische Masken gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Dabei entstehen Kosten. Kann man die Ausgaben unter Umständen steuerlich absetzen?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Corona: Zwei Hände halten drei weiße FFP2-Gesichtsschutzmasken. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen weiterhin bei ihrer beruflichen Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Wenn Beschäftigten selbst für die Anschaffung aufkommen müssen, können sie aber steuerlich profitieren.

„Die Belege für den Kauf von medizinischen Masken sollten aufbewahrt werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben sollten Verbraucher zusammenrechnen – zumindest wenn sie die Masken für ihren Beruf brauchen.

Wenn der Chef die Masken nicht zahlt

Denn wer Schutzmasken für berufliche Zwecke anschafft, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Das gehe aus einer Mitteilung der Finanzverwaltung hervor.

Stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Masken zur Verfügung, sind diese für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer zusätzliche Masken kauft, kann die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Tipp:

„Der ausgegebene Betrag für die beruflich genutzten Masken sollte bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden“, rät Karbe-Geßler. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgabe angeben.

Privates Vergnügen

Darüber hinaus könne man die Aufwendungen für die Anschaffung der Atemschutzmasken steuerlich nicht geltend machen – weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen.

Der Fiskus ordnet solche Ausgaben grundsätzlich der privaten Lebensführung zu und berücksichtigt sie deshalb nicht. Das betrifft vor allem Rentner, aber auch Eltern, die die Masken für schulpflichtige Kinder kaufen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026