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Finanzaufsicht: Banken beraten Senioren oft schlecht

Anonyme Testkäufe ergaben: Bei Verkaufsgesprächen läuft einiges schief.

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München (tö). Bankkunden werden bei der Geldanlage oft unzureichend beraten. Das trifft vor allem ältere Menschen. Dies legt eine Untersuchung nahe, die die Finanzaufsicht Bafin vorgelegt hat. In einer Stichprobe von 36 Beratungen gab es demnach bei einem Drittel „schwerwiegende Beanstandungen“, heißt es im Mitteilungsblatt „BaFinJournal“. Bei bereits der Hälfte der Beratungen kam es zu „Beanstandungen“, wenn die Kundinnen und Kunden Senioren waren. Bei Jugendlichen und Berufstätigen traf dies der Untersuchung zufolge auf ein Viertel der Verkaufsgespräche zu.

Die Finanzaufsicht darf neuerdings mit Hilfe anonymer Testkäufe, im Fachjargon Mystery Shopping genannt, unerkannt verfolgen, wie Unternehmen des Finanzsektors mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Dabei treten geschulte Testkäuferinnen und Testkäufer inkognito als Kunden bei Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern auf. Bei der ersten Pilotaktion nahmen die Tester bundesweit bei zwölf Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken an Gesprächen teil, die mit einer Anlageberatung verbunden waren. Dabei wurden jeweils drei Testkundenprofile vorgegeben, für Jugendliche, Erwachsene und Senioren.

Ernüchterndes Ergebnis

Das Ergebnis könne zwar „keinen Überblick über den Gesamtmarkt“ geben, sei aber auf den ersten Blick „ernüchternd“, stellt die Bafin fest. Es sei „ein klares Zeichen dafür, dass wir künftig bei der Anlageberatung noch genauer hinsehen müssen“, sagte Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der Behörde.

So fehlte in fünf Fällen die sogenannte Geeignetheitserklärung. Darin müssen die Geldhäuser seit Anfang 2018 schriftlich darlegen, weshalb die ausgesprochene Empfehlung bestimmte Finanzprodukte zu kaufen oder zu verkaufen zum jeweiligen Kunden passt. In vier Fällen gab es laut Bafin nicht die erforderliche Information über die Kosten und Nebenkosten, die mit der Dienstleistung des Geldinstituts und dem Kauf oder Verkauf des Produkts zusammenhängen. In drei Fällen fehlten sogar beide Dokumente, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Auffällig war auch, dass Angaben von Kunden nicht korrekt aufgenommen wurden, „möglicherweise um eine bestimmte Empfehlung aussprechen zu können, die zu den Angaben nicht gepasst hätte“, wird in dem Bericht angemerkt.

Auch Versicherungen auf dem Prüfstand

Die Finanzaufsicht will nun nach eigenen Angaben die gewonnenen Eindrücke durch weitere Mystery-Shopping-Einsätze überprüfen. Dabei will sich die Bafin auch Versicherungen näher anschauen.


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