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Freistellungsauftrag für Steuern auf Zinsen nicht vergessen

Zinsen müssen versteuert werden. Bei deutschen Banken läuft das automatisch. Bei ausländischen Banken müssen Sparer selbst aktiv werden.

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Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

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Berlin (dpa/tmn). Zinsen für das Ersparte gibt es derzeit nur wenig: Nach Angaben der FMH Finanzberatung liegt der durchschnittliche Zins bei Tagesgeldangeboten derzeit bei 0,03 Prozent (Stand: 9.7.).

Wer sein Geld für 12 Monate fest anlegt, kann laut FMH immerhin durchschnittlich 0,18 Prozent Zinsen bekommen (Stand: 9.7.). Die besten Konditionen bekommen Sparer dabei in der Regel bei ausländischen Banken.

Auf Zinsen werden Steuern fällig

Wichtig dabei zu wissen: Zinserträge unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht. Bis zu einem Betrag von 801 Euro (bei Ehepaaren 1.902 Euro) sind sie aber steuerfrei.

Bei Banken mit Sitz in Deutschland ist das Verfahren dazu in der Regel unkompliziert: Sparer können ihrem Institut einen Freistellungsauftrag erteilen. Steuern für nicht freigestellte Erträge werden automatisch an das Finanzamt abgeführt, heißt es in dem neuen Ratgeber-Buch „Onlinebanking“ der Stiftung Warentest.

Zinserträge in Steuererklärung angeben

Hat die Bank ihren Sitz im Ausland, müssen Sparer die dort erzielten Zinsen in ihrer Steuererklärung angeben. Dazu bekommen sie in der Regel rechtzeitig eine Zinsbescheinigung ihres Geldinstituts mit der Aufstellung aller Einkünfte im vorhergehenden Jahr.

Die gesamten Zinserträge müssen dann in der Anlage KAP eingetragen werden. Auch die inländischen Erträge und die Höhe des bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages müssen dann angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann alle Zahlen.


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