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Frist für Baukindergeld bis Frühjahr 2021 verlängert

Familien, die ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder bauen und selbst einziehen, steht Baukindergeld zu. Dabei gibt es zwei Dinge zu beachten.

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Hausmodell steht auf einem Kaufvertrag und Bauplänen, rechts ein Münzstapel, links ein Taschenrechner.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen – egal, ob ein neues oder altes Haus – oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrages oder bei noch zu errichtenden Häusern das Datum der Baugenehmigung.

Bislang galt als Stichtag der 31. Dezember 2020. „Wegen der Corona-Pandemie wurde die Regelung nun verlängert“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Trotz der Verlängerung sollten Familien das Bau- oder Kaufvorhaben nicht auf die lange Bank schieben, denn Genehmigungs- und Kaufverfahren erfordern erfahrungsgemäß etwas Zeit. Der Kaufpreis, die Übergabe des Hauses, Bauarbeiten oder der Einzug können aber nach dem Stichtag erfolgen.

Jährliches Einkommen spielt wichtige Rolle

Die Eile beim Kaufvertrag oder dem Bauantrag kann sich lohnen, denn für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen.

Dafür wird der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung ermittelt. Für einen Antrag in 2020 wird also der Durchschnitt der Einkommen aus 2017 und 2018 gebildet. Wer mehr Einkommen hat oder bereits Wohneigentum in Deutschland besitzt, kann die Förderung nicht erhalten.

Antrag bei der KfW stellen

Der Antrag selbst kann erst nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden – und zwar bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug. Maßgeblich ist die amtliche Meldebestätigung. Entsprechende Anträge sind längstens bis Ende 2023 möglich.

Familien sollten sich mit den Fristen vertraut machen. „Wer zu spät kauft, später eine Genehmigung erhält oder die Antragsfrist verpasst, geht leer aus“, so Klocke abschließend. Das gilt auch, wenn die Fristen nur um wenige Tage überschritten werden.

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