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Für Baukindergeld-Antrag bleibt ein halbes Jahr

Ausschlaggebend ist die Meldebescheinigung. Das Formular ist schnell ausgefüllt und dann fließen zehn Jahre lang bis zu 1.200 Euro pro Kind.

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Vater und Sohn sitzen über Hauszeichnung mit Stift und Taschenrechner. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) Familien, die ins eigene Zuhause ziehen, müssen ihr Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragt haben. Dazu füllen sie nach Umzug und Ummeldung online das entsprechende Formular im KfW-Zuschussportal aus. Entscheidend ist das Datum, an dem laut der Meldebestätigung das erste Haushaltsmitglied in die neue Immobilie einzieht, erklärt die KfW-Bankengruppe.

Frist bis Ende 2020

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Zehn Jahre lang zahlt er einen jährlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind. Geld gibt es dabei nur für Kinder im Alter unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren.

Die Chance, Baukindergeld zu beantragen, haben nur Familien, die bis Ende 2020 aktiv werden: Die Baugenehmigung oder der unterschriebene Kaufvertrag müssen spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen.

Weitere Informationen

https://www.kfw.de

Der Online-Antrag auf Baukindergeldauf auf der Seite der KfW

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