Ihre-Vorsorge Logo

Für wen sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnt

Schon unter dem Jahr von geringeren Lohnsteuerabzügen profitieren? Das geht unter gewissen Umständen. Steuerzahler brauchen dafür aber gute Gründe.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Für wen sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnt

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Haben Sie einen langen Arbeitsweg oder können Sie absehen, dass Sie dieses Jahr hohe Sonderausgaben oder üppige Handwerkerkosten haben werden? Dann kann es sich lohnen, schon jetzt beim Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung weiterer Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu stellen. Wird dieser bewilligt, können steuermindernde Tatbestände schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. „Dies hat den Vorteil, dass man den Steuervorteil viel eher erhält, weil man darauf nicht bis zur endgültigen Bearbeitung der Einkommensteuererklärung durch das zuständige Finanzamt warten muss“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. So werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht erst im Folgejahr, sondern schon unterjährig Monat für Monat steuerlich entlastet.

Der Antrag kann zum Beispiel digital im Online-Finanzamt Elster oder mit Hilfe eines Papierformulars gestellt werden. Wer das tut, muss dem BVL zufolge die voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, Dienstleistungs- und Baukosten im eigenen Haushalt sowie die außergewöhnlichen Belastungen angeben. Für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird ein Freibetrag erst dann berücksichtigt, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 600 Euro überschreiten.

Neuantrag wegen erhöhter Entfernungspauschale 

Anträge auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich grundsätzlich für zwei Jahre stellen, damit man sich im Folgejahr einen erneuten Antrag sparen kann. Aber selbst wer bereits im vergangenen Jahr einen zwei Jahre geltenden Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt hat, kann laut BVL davon profitieren, den Antrag in diesem Jahr noch einmal neu zu stellen. 

Denn seit dem 1. Januar 2026 gilt eine erhöhte Entfernungspauschale. Fahrten zur Arbeit werden seitdem mit 38 statt 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt – in der Lohnsteuerermäßigung wird der neue Satz aber nur dann angewendet, wenn ein neuer Antrag vorliegt.

Wichtig zu wissen: Wer sich Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lässt, ist in dem entsprechenden Jahr dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Mehr zum Thema

 


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026