Ihre-Vorsorge Logo

Geschenk mit Eigentor-Potential

Schenkt der Arbeitgeber Mitarbeitern Fußballkarten, sollte er die Versteuerung vorab klären

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn) Erhalten Mitarbeiter Karten für ein Bundesliga-Spiel als Geschenk vom Chef, kann sich dies steuerlich für sie auswirken. Denn nicht nur das Gehalt zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sondern auch Sachzuwendungen - also beispielsweise Fußballkarten, mit denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Gelegenheit verschafft, das Spiel zu sehen.

Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Bremen hervor (Aktenzeichen: 1 K 20/17), über das der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) berichtet. Der Chef kann die Lohnsteuer selbst tragen. Er kann aber auch den geldwerten Vorteil nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers berechnen und vom Lohn abziehen.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026