Ihre-Vorsorge Logo

Geweißte Unterschrift: Wann gilt ein Testament als widerrufen?

Eine Vervielfältigung des Testamentes kann sich lohnen. Vor allem, wenn am Originaldokument später Änderungen auftauchen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Älterer Mann unterschreibt ein Dokument.

© Nicht definiert

Rostock (dpa/tmn). Ist die Unterschrift unter einem Ehegattentestament geweißt, ist das nicht automatisch als Widerruf anzusehen. Das gilt zumindest dann, wenn die Originalunterschrift auf einer Kopie des Testaments noch sichtbar ist.

In einem solchen Fall lässt sich nämlich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Unterschrift nicht von Dritten nachträglich geweißt wurde. Das entschied das Oberlandesgericht Rostock (Aktenzeichen: 3 W 13/18).

Ehemann beantragte Alleinerbenschein

In dem verhandelten Fall hatten sich die Erblasserin und ihr Ehemann gegenseitig zu Erben eingesetzt. Auf dem eröffneten Testament war die Unterschrift der Erblasserin geweißt. Der überlebende Ehemann beantragte einen Alleinerbenschein, dem eines seiner Kinder aber entgegentrat.

Der Witwer legte eine Kopie des Testaments vor, auf der die Unterschrift seiner verstorbenen Frau noch zu lesen war. Das Nachlassgericht wollte dem Witwer den Erbschein daraufhin ausstellen. Der Sohn legte dagegen Beschwerde ein.

Testament war frei zugänglich aufbewahrt worden

Ohne Erfolg: Die gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten, befanden die Richter. Es sei in diesem Fall nicht zweifelsfrei feststellbar, wer die Unterschrift geweißt hatte. Daher könne nicht nachgewiesen werden, dass die Erblasserin ihr Testament wirklich widerrufen wollte. Die Unterschrift, die bei einem Testament zwingend erforderlich sei, könne demzufolge hier auch durch die Kopie nachgewiesen werden.

An einem Widerruf bestünden Zweifel, stellte das Gericht fest. Denn die Erblasserin sei vor ihrem Tod wegen ihrer schweren Erkrankung kaum in der Lage gewesen, eine Flasche Tipp-Ex zu öffnen. Zudem sei das Testament frei zugänglich in ihrer Wohnung aufbewahrt worden. Daher könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter ihre Unterschrift geweißt habe.

Mehr zum Thema

Urteil im Wortlaut auf „landesrecht-mv.de


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026