Ihre-Vorsorge Logo

Hausverkauf: Keine Steuer auf das Arbeitszimmer

Wird eine selbst bewohnte Immobilie verkauft, ist dies steuerfrei. Aber gilt das auch, wenn sich dort ein Arbeitszimmer befindet?

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Zwei Männer in Anzügen schütteln sich die Hände über einem Tisch, auf dem ein Hausmodell und ein Kaufvertrag mit Stift liegen. Im Hintergrund hält eine Frau einen Hausschlüssel in die Luft.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, müssen den Veräußerungsgewinn in der Regel nicht versteuern. Dies gilt auch, wenn die Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer hatte und dieses in den Vorjahren von der Einkommensteuer abgesetzt wurde. Das hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), nun bestätigt.

„Das häusliche Arbeitszimmer ist demnach Teil des privaten Wohnbereichs und kann daher beim Verkauf nicht separat besteuert werden“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Besonders betroffen: Lehrerinnen und Lehrer

Beurteilt wurde der Fall einer Lehrerin, die einen Raum ihrer Eigentumswohnung als häusliches Arbeitszimmer nutzte. In ihren Einkommensteuererklärungen setzte sie das Zimmer ab. Nach etwa fünf Jahren verkaufte sie die Wohnung mit Gewinn. Da sie ihre Wohnung vor dem Verkauf selbst bewohnt hatte, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Für den Gewinn, der anteilig auf das Arbeitszimmer entfiel, verlangte das Finanzamt jedoch Einkommensteuer, weil die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien noch nicht abgelaufen war.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Time
4 Minuten

Union und SPD wollen ein zentrales Finanzvorhaben auf den Weg bringen – Entlastungen bei der Steuer vor allem für kleinere Einkommen. Gelingt es damit auch, die allgemeine Stimmung aufzuhellen?

Time
4 Minuten

Die Rücknahme des Tankrabatts treibt die Preise auch im August. Schlimmer noch: Es droht das teuerste Spritpreis-Jahr, das deutsche Verbraucher jemals erlebt haben

Time
2 Minuten

Die Telekom stellt alte Telefonanschlüsse auf Mobilfunk-Technik um. Welche Alternativen jetzt günstiger sind und worauf Betroffene achten sollten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026