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Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Beitragsbemessungsgrenzen ab 2019: Rentenbeiträge bis zur Gehaltsschwelle von 6.700 Euro – Ost und West nähern sich an

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Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Berlin (dpa/kma). Auf Gutverdienender kommen höhere Sozialabgaben zu. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4.425 auf 4.537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6.500 auf 6.700 Euro im Westen und von 5.800 auf 6.150 Euro im Osten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums.

Werte in Ost und West nähern sich an

Dass die Beitragsbemessungsgrenzen im Osten besonders stark steigen, ist Folge der laufenden schrittweisen Rentenangleichung in Ost und West. Ebenso wie der Rentenwert werden auch diese Grenzen bis 2025 an die Westwerte angeglichen.

Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein. Die Gehaltsgrenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung angepasst.

Neue Rechengrößen im Überblick

Rechengrößen der Sozialversicherung 2019
WestOst
JahrMonatJahrMonat
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung6.700€80.4000€6.150€73.800€
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung8.200€98.400€7.600€91.200€
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung6.700€ 80.400€6.150€73.800€
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.062,50€60.750€5.062,50€ 60.750€
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.537,50€54.450€4.537,50€54.450€
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.115€*37.380€*2.870€ 34.440€
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung38.901€





 * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Quelle: BMAS






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