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Horrende Energiepreise: Hilft der Wechsel in die Grundversorgung?

Lange Zeit galt die Grundversorgung als teuer. Doch mittlerweile ist sie oft günstiger als die Sonderverträge am Energiemarkt.

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Abrechnung Heizkosten mit Heizungsregler und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Shotshop / Digitalpress

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Düsseldorf (dpa/tmn). Der Sondervertrag läuft aus, die Preisgarantie endet? Viele Strom- und Gaskunden trifft aktuell der Schlag, wenn ihr Versorger sie über die neuen Arbeitspreise informiert. Häufig sind diese nämlich so hoch, dass sogar die vermeintlich teure Grundversorgung eine echte Alternative darstellt.

„Die Energiemärkte stehen kopf“, stellt auch Udo Sieverding fest. Jahrelang sei die Grundversorgung der teuerste Tarif gewesen, jetzt aber profitierten Kunden von der defensiven Beschaffungsstrategie und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre, so der Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darum sollten Strom- und Gaskunden aktuell erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen, wenn das für sie günstiger ist.

Allerdings: Sieverding schätzt, dass über kurz oder lang auch die Preise in der Grundversorgung weiter anziehen und sich dem Niveau der Sonderverträge angleichen.

Bei Preissteigerungen gilt ein Sonderkündigungsrecht

Wer mit einer Preissteigerung bei seinem Strom- oder Gastarif konfrontiert ist, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. „Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt“, sagt Verbraucherschützer Sieverding. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.

Sieverding schätzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den kommenden zwei bis drei Jahren mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. „Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen.“

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