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Kabinett beschließt Gas-und Strompreisbremsen

Gas- und Strompreisbremse sollen von Januar an wirken. Spüren werden Verbraucher die Entlastung aber erst später.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen. Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.

Entlastung rückwirkend ab Januar

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.

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Gewinnabschöpfung kürzer als geplant

Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne, die Unternehmen auf dem Strommarkt erzielen, finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein. Der Zeitraum sei damit im Vergleich zu ursprünglichen Überlegungen verkürzt worden, teilte das Ministerium mit. Auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte über diese Änderungen berichtet.

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