Ihre-Vorsorge Logo

Kinder haben kein Zeugnisverweigerungsrecht beim Kindergeld

Beim Kindergeld haben volljährige Kinder eine Mitwirkungspflicht und müssen aussagen. Das kann auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Aktenordner beschriftet mit Kindergeld. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

München (dpa/tmn/mjj). Grundsätzlich haben Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Eltern vor Gericht stehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Geht es in dem Gerichtsprozess um das Kindergeld, steht volljährigen Kindern dieses Recht nicht in jedem Fall zu, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zeigt. In einem solchen Fall müsse das Kind im Zuge seiner Mitwirkungspflicht aussagen (Aktenzeichen: III R 59/18).

Streit ums Kindergeld

Im konkreten Fall stritten die getrennten Eltern um die Frage, wem das Kindergeld zugeordnet werden soll. Der Vater hatte beantragt, das Kindergeld zu seinen Gunsten festzusetzen, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebe und er den höheren Unterhaltsbeitrag leiste.

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Begründung: Das Kind lebe weiterhin im Haushalt der Mutter. Das Gericht stützte sich dazu auf ein Schreiben des Kindes an die Kindergeldkasse, wonach es sich jedes zweite Wochenende in der Wohnung der Mutter aufgehalten und auch die Sommerferien dort verbracht habe.

Das Kind hatte mit Verweis auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht eine Vernehmung abgelehnt. Diese muss nach der Entscheidung des BFH jetzt nachgeholt werden.

Auswirkung auf die Altersvorsorge

Streitigkeiten um das Kindergeld können sich auch auf die Altersvorsorge auswirken. Das ist wenigen Beteiligten unbekannt. Der Erhalt von Kindergeld ist eine Voraussetzung für die Bewilligung von Kinderzulagen in der Riester-Rente. Mit bis zu 300 Euro im Jahr pro Kind fördert der Staat Eltern, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben – aber eben nur den Elternteil, der das Kindergeld bezieht.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026