Ihre-Vorsorge Logo

Kinderfreibetrag soll rückwirkend um mehr als 200 Euro steigen

Bundesfinanzministerium: Schritt ist verfassungsrechtlich zwingend geboten. Für 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen zu erwarten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Familie mit zwei Kleinkindern

© Nicht definiert

Das Bild zeigt eine junge Familie.

Berlin (dpa). Finanzminister Christian Lindner will den Kinderfreibetrag für dieses Jahr rückwirkend um mehr als 200 Euro erhöhen. Der Freibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer solle auf 9540 Euro steigen, bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des Finanzministeriums. Zuvor hatte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” über die Pläne berichtet. 

Lindner hatte die rückwirkende Erhöhung bereits im April in Aussicht gestellt. Sie sei verfassungsrechtlich zwingend geboten, hieß es damals. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem mache auch die Erhöhung des Bürgergelds höhere Grund- und Kinderfreibeträge für die arbeitende Bevölkerung nötig. 

Das Finanzministerium geht für das kommende Jahr von einer weiteren Erhöhung des Freibetrags um 60 Euro aus. 2026 dürfte er demnach noch einmal um mehr als 150 auf dann 9756 Euro steigen. Für 2025 hatte Lindner auch eine Erhöhung des Kindergelds angekündigt. 

Eltern bekommen pro Kind automatisch entweder monatlich 250 Euro Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Monat erhalten.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die geplante Netzentgeltreform könnte bis zu 165 Euro Aufschlag jährlich für Haushalte mit Solaranlage bedeuten, sagen Verbände. Sie appellieren an die Netzagentur, auf die Einführung zu verzichten.

Time
4 Minuten

Der Gesundheitsminister versichert: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen bleibt stabil. Doch was heißt das für die Beitragszahlenden?

Time
2 Minuten

Bei bestehenden Gas- und Ölheizungen soll es in den kommenden Jahren einen schrittweise steigenden Anteil von klimaneutralem Brennstoff geben. Aber die Pläne sind umstritten.

Time
6 Minuten

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden – da ist sich die schwarz-rote Koalition einig. Um das „Wie“ wird noch gerungen. Zunächst wartet man gespannt auf einen Richterspruch aus Karlsruhe.

Time
5 Minuten

Stirbt ein Angehöriger, müssen sich Hinterbliebene um viele bürokratische, behördliche und organisatorische Dinge kümmern, oft zusätzlich zur Trauer. Mit dieser Checkliste behält man den Überblick.

Time
4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026