Ihre-Vorsorge Logo

Kindergeld: Welcher Elternteil hat Anspruch?

Bei getrennt lebenden Eltern ist die Haushaltszugehörigkeit des Kindes für die Empfangsberechtigung entscheidend.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand mit Euroscheinen. Bild: IMAGO / Panthermedia / claudiovizia

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eltern, deren studierendes Kind nicht mehr zu Hause lebt, haben weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. Vorausgesetzt, das Kind ist noch nicht älter als 25 Jahre. Welcher Elternteil das Kindergeld erhält, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind, ist häufig Anlass für Streitigkeiten. "Rechtlich kommt es auf die sogenannte Haushaltszugehörigkeit an", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Aktuell ist dazu ein Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az.: III R 59/18).

Im Streitfall verlangte der Vater, dass ihm das Kindergeld für seinen studierenden Sohn ausgezahlt werde. Bislang erhielt die Mutter das Kindergeld, da der Sohn bis zum Abschluss der Schulausbildung bei der Mutter lebte. Der Vater argumentierte, dass der Sohn wegen seines Studiums inzwischen aus der Wohnung der Mutter ausgezogen war und damit die Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter aufgelöst sei. Da er mehr Unterhalt für den Sohn zahlte, stehe ihm nun das Kindergeld zu, so die Argumentation des Vaters.

Finanzgericht Hessen sprach Mutter das Kindergeld zu

Das Finanzgericht Hessen kam hingegen zu der Überzeugung, dass der Student weiterhin im Haushalt seiner Mutter aufgenommen war. Er hielt sich jedes zweite Wochenende und in den Semesterferien bei der Mutter auf. Deshalb sind die Voraussetzungen einer fortbestehenden Haushaltsaufnahme des Kindes erfüllt und der Mutter stehe weiter das Kindergeld zu (Az.: 5 K 1835/14).

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Fall nun dem Bundesfinanzhof vorliegt. Das Gericht wird klären müssen, nach welchen Kriterien bei auswärts wohnenden Kindern die Haushaltszugehörigkeit bestimmt wird, so Klocke. Getrenntlebende Eltern sollten den Ausgang des Verfahrens im Auge behalten. Unabhängig davon, welcher Elternteil das Kindergeld erhält, sollten Eltern volljähriger in Ausbildung oder Studium steckender Kinder rechtzeitig daran denken, Kindergeld zu beantragen. Denn es wird rückwirkend nur noch für sechs Monate ausgezahlt.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026