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Kirchensteuer für Ausgetretene

Einige Kirchen verlangen ein „besonderes Kirchgeld“ von Menschen, die längst ausgetreten, aber mit einem Gläubigen verheiratet sind.

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Junges Paar prüft Unterlagen – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Berlin (dpa/tmn). Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Dennoch kann ein Teil des Einkommens an die Glaubensgemeinschaft fließen, wenn der Ehepartner weiter Mitglied ist. In manchen Teilen Deutschlands müssen solche glaubensverschiedenen Ehepaare das besondere Kirchgeld zahlen, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Ehepaare werden gemeinsam zur Kasse gebeten

Das Finanzamt berechnet es auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig.

Das besondere Kirchgeld verlangen die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sowie alle evangelischen Landeskirchen bis auf die bayerische.


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