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Krankenkassenbeiträge: Betriebsrentner werden entlastet

Bei der Auszahlung von Betriebsrenten wird der volle Beitrag zur Krankenkasse wird fällig. Künftig soll ein Freibetrag den Effekt deutlich abmildern.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Betriebsrentner in Deutschland sollen ab dem kommenden Jahr deutlich weniger Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dafür eine Gesetzesformulierung vor, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin mitteilte. Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses vom Sonntag. Die „Neuen Osnabrücker Zeitung“ berichtete zuerst darüber.

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekommt, musste auf die komplette Betriebsrente die kompletten Beiträge zahlen.

Neuer Freibetrag ab 1. Januar

Ab 1. Januar 2020 soll laut dem Spahn-Entwurf nun ein Freibetrag von 159 Euro für die Krankenkassenbeiträge gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in Regierungskreisen hieß. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden.

Bereits seit Jahren diskutiert die Politik darüber, die vor Jahren erhöhte Beitragslast für die Krankenversicherung für Betriebsrentner wieder zu dämpfen. Ein Gesetzentwurf von Spahn sah Anfang des Jahres schon einmal vor, dass zum früher gültigen halben Beitragssatz auf Betriebsrenten zurückgekehrt wird. Doch die Koalition stritt über die Finanzierung und scheute die Kosten von rund drei Milliarden Euro.

Neue Regelung bietet Vorteile für alle Betriebsrentner

„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, sagte Spahn. „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.“ Alle Betriebsrentner hätten etwas von der Neuregelung. „Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.“

Wie es in Regierungskreisen hieß, erhalten Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159 Euro monatlich eine Entlastung von rund 300 Euro pro Jahr. Der Freibetrag soll jährlich in etwa mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung steigen.

Entlastung für Betriebsrentner, Verlust für gesetzliche Krankenversicherung

Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen durch die Neuregelung 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Geld soll zunächst aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommen, der Geldsammelstelle der Krankenversicherung. Ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle den Plänen zufolge in voller Höhe tragen. Die Krankenkassen forderten eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, wie ihr Verbandssprecher Florian Lanz sagte. Zuletzt hatten knapp 18 Millionen Beschäftigte Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge.

Weitere Informationen

docs.dpaq.de
Koalitionsbeschluss 10.11. (PDF)

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