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Landgericht Berlin untersagt Negativzinsen auf Bankkonten

Schlappe für die Sparda-Bank: Verbraucherschützer feiern das erste Urteil zum umstrittenen Verwahrentgelt.

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Kontoauszug. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (bd). Die Sparda-Bank Berlin darf künftig kein Verwahrentgelt mehr für Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten berechnen. Bereits berechnete Zinsen muss sie ihren Kunden zurückerstatten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen: 16 O 43/21). Damit hat erstmals eine Kammer zu den umstrittenen Negativzinsen geurteilt.

Die sogenannten Verwahrentgelder sind ein Ärgernis für immer mehr Bankkunden. Laut dem Verbraucherportal biallo.de berechnen mittlerweile mehr als 500 Banken Negativzinsen für Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Die Sparda-Bank Berlin verlangte bislang 0,5 Prozent für Guthaben über 25.000 Euro auf Girokonten und 50.000 Euro auf Tagesgeldkonten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hält diese Praxis für grundsätzlich unzulässig und klagte vor dem Landgericht Berlin – mit Erfolg.

Bankkunden dürfen nicht ins Minus kommen

Die Richter sahen im Verwahrentgelt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Verwahrung sei keine Sonderleistung, die der Kunde annehmen könne oder nicht. Dabei spiele es keine Rolle, ob sie daneben Gebühren für die Kontoführung berechne oder nicht. Zudem müsse die Bank für die Verwahrung von Einlagen grundsätzlich Zinsen zahlen. Die könnten zwar auf null Prozent sinken, aber nicht ins Minus rutschen. Bankkunden muss also zumindest der eingezahlte Betrag erhalten bleiben.

„Das ist ein sehr gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten“, sagte David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Bank dazu verpflichtet hat, alle zu Unrecht kassierten Beträge zurück zu zahlen. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher der Sparda-Bank ihre Ansprüche nicht selbst geltend machen.“

Sparda-Bank wehrt sich

Die Sparda-Bank gibt sich allerdings gelassen und will Berufung einlegen. Es handele sich um ein Urteil einer untergeordneten Instanz, das im Widerspruch zur bisherigen Rechtssprechung stehe, sagte ein Sprecher gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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