Ihre-Vorsorge Logo

Lebensversicherung: Kundeninfo wird besser

Ist die private Altersvorsorge gut angelegt? Lebensversicherer informieren darüber jährlich in der Standmitteilung. Langsam wird sie verständlicher, so eine Studie.



Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Lebensversicherung:  Kundeninfo wird besser

© Nicht definiert

Frankfurt/Main (dpa) Mehr Durchblick bei der privaten Altersvorsorge: Verbraucher erhalten einer Studie zufolge inzwischen mehr und bessere Informationen über die Entwicklung ihrer Lebensversicherung. Nach einer Untersuchung von Policen Direkt hat die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer ihre jährliche Kundeninfo überarbeitet und erfüllt die seit Sommer 2018 geltenden neuen Mindestanforderungen.

Erste Erfahrungen von Verbraucherschützern sind ebenfalls positiv. "Unser erster Eindruck: Es gibt deutliche Verbesserungen", berichtet Sandra Klug, Marktwächterin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Informationen sind übersichtlicher und für Verbraucher leichter herauszufiltern."

Einige Versicherer sind im Verzug

Bei einigen Assekuranzen hake es allerdings noch. So hat ein Lebensversicherungsunternehmen der Verbraucherschützerin zufolge seine Kunden darüber informiert, dass sie für 2018 zunächst keine sogenannte Standmitteilung erhalten.

Ein anderes Unternehmen habe die erforderlichen Werte nicht vollständig angegeben. "Wir haben die Unternehmen angeschrieben und warten auf Erläuterungen", sagte Klug. Ein Grund könnten Probleme bei der Umstellung der Software auf die neuen Vorgaben sein.

Mehrheit der Versicherer erfüllt Mindestmaß für gesetzliche Vorgaben

Die Verbraucherschützer nahmen in einer ersten Analyse die Mitteilungen von etwa 15 der insgesamt 84 Lebensversicherer genauer unter die Lupe. Nach Einschätzung von Henning Kühl, Chefversicherungsmathematiker bei Policen Direkt, ist der Wildwuchs der Standmitteilungen zwar noch nicht gänzlich beseitigt, "dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen". Nach seinen Angaben erfüllen 60 von 73 untersuchten Lebensversicherern die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig.

  • Verpflichtend sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird.
  • Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
  • Kunden, die eine Police neu abgeschlossen haben, müssen zudem über die eingezahlten Beiträge informiert werden.
  • Altkunden können diese auf Anfrage erhalten.

Einige Versicherer bieten sogar Zusatzinformationen

Laut der Studie boten 21 Assekuranzen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zusätzliche Informationen. Dadurch könnten Kunden etwa Veränderungen gegenüber dem Vorjahr besser verstehen, sagte Kühl. Policen Direkt kauft bestehende Verträge, von denen sich Lebensversicherer trennen wollen, und führt sie weiter.

Für die Studie wurden die Kunden-Infos zu klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen ausgewertet, bei der im Todesfall oder nach Ablauf des Vertrags die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Vor der Neuregelung mussten die Kunden-Informationen, die häufig zum Jahreswechsel verschickt werden, nur die bislang erreichten Überschüsse enthalten. Verbraucher, die wissen wollten, was ihre Lebensversicherung Wert ist, mussten teilweise bei den Unternehmen nachfragen.

Unzufriedene Kunden können sich an Bafin oder Marktwächter wenden

Haben Versicherte den Eindruck, dass das Schreiben ihrer Assekuranz nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können sie sich bei der Finanzaufsicht Bafin beschweren. Für die Behörde sind diese Hinweise wichtig, um Erkenntnisse über Mängel zu erhalten. Einzelne Streitfälle kann die Bafin allerdings nicht verbindlich entscheiden. Dies ist Sache der Gerichte. Verbraucher können sich zudem an die Marktwächter bei den Verbraucherzentralen wenden. "Wir kontaktieren die Versicherung und mahnen sie gegebenenfalls ab", erläutert Klug. "Kunden haben einen individuellen Anspruch auf die Informationen."

Von Friederike Marx, dpa


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026