Berlin (dpa). Die genaue Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen bleibt auch nach dem Koalitionskompromiss zum Gebäudeenergiegesetz offen. Aktuell gebe es eine Förderung von 30 Prozent für alle Käufer und von 50 Prozent für die Bezieher unterer Einkommen, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge am Dienstag in Berlin. Dieses Programm solle so weit ausgeweitet werden, „dass es noch mehr in die Mitte der Gesellschaft hereinreicht und noch mehr unterschiedliche soziale Härten adressiert“.
Die konkreten Details müssten jetzt die Berichterstatter erarbeiten. „Aber es gibt den klaren Willen aller drei Ampelpartner, dass wir hier über die Förderprogramme der Bundesregierung hinaus einen weiteren Schritt machen wollen“, sagte die Grünen-Politikerin. Berichterstatter werden die Fachleute genannt, die für bestimmte Themen in den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen zuständig sind.
Heizungsgesetz kommt in den Bundestag
Zuvor hatten die Koalitionspartner einen Durchbruch beim umstrittenen Heizungsgesetz erzielt. Der Gesetzentwurf über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz kommt nun zu Beratungen in dieser Woche in den Bundestag.
Ab 2024 soll laut Gesetzentwurf möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen defekte Heizungen repariert werden. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch in der Koalition umstritten. Vor allem die FDP will Nachbesserungen.
