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Müssen Erben immer Grunderwerbsteuer zahlen?

Immobilien werden oft vererbt. Nicht immer übernehmen alle Erben das Haus oder die Wohnung gemeinsam. Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

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Bunte Häuserfassaden in der Altstadt von Görlitz. Bild: imageBROKER/Helmut Meyer zur Capellen

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Münster (dpa/tmn). Wenn sich Immobilien im Nachlass befinden, werden sie oft verkauft. Der Erlös wird dann an die Miterben gemäß ihren Erbquoten ausgezahlt. Doch oft möchten ein oder mehrere Miterben die Immobilie übernehmen und auch die anderen sind damit einverstanden, wenn sie eine entsprechende Ausgleichszahlung erhalten.

Bei den Beteiligten besteht oft die Sorge, dass aufgrund der Übertragung der Immobilie Grunderwerbsteuer anfällt. Diese Sorge ist aber nicht immer berechtigt, erläutert das Finanzgericht Münster in seinem Urteil (Aktenzeichen: 8 K 809/18 GrE), über das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Der konkrete Fall

Ein Mann hinterlässt ein Grundstück. Er wird von seiner Ehefrau und seinen beiden Töchtern beerbt. Als auch die Mutter stirbt, beerben die beiden Töchter auch diese je hälftig. Sie schließen einen notariellen Teilerbauseinandersetzungs- und Übertragungsvertrag.

Hier vereinbaren die Schwestern zum Zwecke der Teilerbauseinandersetzung die Aufhebung der Erbengemeinschaft nach den verstorbenen Eltern und die Umwandlung der bestehenden Erbengemeinschaft in Miteigentum je zur Hälfte. Sodann überträgt die eine der anderen Schwester ihren Miteigentumsanteil gegen Zahlung von 31.500 Euro. Das Grundstück wird direkt von der Erbengemeinschaft an die eine Schwester zu Alleineigentum übertragen. Eine Eintragung der Schwestern in das Grundbuch als Miteigentümer erfolgte nie. Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer fest.

Ausnahme von der Grunderwerbsteuerpflicht

Laut Gesetz ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen. Auch wenn Miterben zunächst jeweils hälftiges Miteigentum begründeten und erst danach nur ein Erbe Alleineigentum erhält, ist diese Ausnahme von der Grunderwerbsteuerpflicht gegeben. Denn die Vereinbarungen sind als Bestandteile eines Gesamtvertrags anzusehen.

Da die Schwestern nie Miteigentümerinnen geworden sind, sondern die Erbengemeinschaft auf die eine Schwester direkt Alleineigentum übertragen hat, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Das Urteil stammt vom 29.10.2020.

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