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Verbände: Entlastung kommt nicht bei allen Stromkunden an

Die Bundesregierung plant Entlastungen der Stromkunden – aber kommen die bei allen an? Verbände sagen nein und machen Vorschläge.

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Stromzähler. Bild: IMAGO / MiS

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Berlin (dpa). Verbraucherschützer warnen davor, dass nicht alle Haushalte von der geplanten Entlastung der Bundesregierung bei den Stromkosten profitieren. „Je nach Region werden Stromkosten-Entlastungen bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern voraussichtlich kaum ankommen“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands. Aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU drohen mittelständische Unternehmen und private Haushalte in vielen Regionen leer auszugehen. 

Das ist geplant

Geplant ist 2026 ein Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten. Damit solle die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Es brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung. 

Die Netzentgelte als Bestandteil des Strompreises, über die unter anderem der teure Ausbau der Stromnetze finanziert wird, sind deutlich gestiegen. Die Entgelte fallen für die Nutzung des Stromübertragungsnetzes an. Sie werden dann von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgeschlagen. Dabei gibt es aber große regionale Unterschiede. Das hängt vor allem davon ab, wie der Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Region ist.

Auswirkungen

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sinkt durch den Bundeszuschuss der Strompreis für Haushalte im Bundesdurchschnitt um rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh spare somit rund 64 Euro – allerdings komme die Entlastung der Strompreise über die Übertragungsnetzentgelte nicht überall in Deutschland an. 

„Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen eine geringere Stromerzeugung anfällt“, so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Und: die Energieversorger seien nicht verpflichtet, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten direkt an die Haushalte weiterzugeben.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor einem Monat der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten gesagt: „Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen.“ 

Verbände schlagen anderen Weg vor

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach sich für dafür aus, die Hälfte des Zuschusses von 6,5 Milliarden Euro in netzbezogene Umlagen fließen zu lassen, zum Beispiel in die Offshore-Netzumlage. „So würden alle entlastet: Großverbraucher in der Industrie, mittelständische Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser und private Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine hälftige Aufteilung sorgt für eine gerechtere Entlastung und ist schnell und einfach umsetzbar.“

Die Offshore-Netzumlage ist ein weiterer Bestandteil des Strompreises. Über diese Umlage werden unter anderem Kosten aus der Netzanbindung von Windparks auf hoher See finanziert. Auch die Verbraucherschützer forderten die Bundesregierung dazu auf, lieber Strompreis-Umlagen zu senken. Dann würden die privaten Haushalte deutlich stärker profitieren.


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