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Neue Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch

Ab 2018 gelten neue Regeln im europaweiten Zahlungsverkehr – Bei Kartenmissbrauch haften Kunden nur noch mit 50 Euro

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Kreditkarte über Computertastatur. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

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Bad Homburg (kma). Bei einem Missbrauch ihrer Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro für entstandene Schäden. Das gilt, solange sie ihr Konto noch nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Hier haften Kunden auch künftig weiterhin unbeschränkt.

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen

Und es gibt weitere Änderungen: Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Dienste im Online-Banking

Kunden können im Online-Banking Drittanbieter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.

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