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Neue Regeln bei der Bafög-Rückzahlung

Wer sein Bafög zurückzahlt, hat nun die Möglichkeit, zwischen zwei Wegen zu wählen – aber nur noch bis zum 29. Februar.

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Hörsaal – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

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Berlin (dpa/tmn). Ab April 2020 gelten für Bafög-Rückzahler neue Regeln. Ehemalige Empfänger, die vor August 2019 Bafög erhalten haben, können sich noch bis zum 29. Februar 2020 zwischen dem alten und dem neuen Weg entscheiden. Für alle anderen gelten die neuen Regeln automatisch. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam.

Fristgerecht Bundesverwaltungsamt informieren

Voraussetzung, um von den neuen Regeln zu profitieren, ist eine fristgerechte Erklärung beim Bundesverwaltungsamt. Sie kann schriftlich oder in elektronischer Form auf bafoegonline.de abgegeben werden.

Alte und neue Regelung

Nach der alten Regelung müssen Bafög-Empfänger ihre Förderung mit einer Rate von maximal 105 Euro pro Monat zurückzahlen. Die maximale Rückzahlungssumme liegt bei 10.000 Euro.

Im Unterschied dazu besagt die neue Regelung, dass Geförderte maximal für 77 Monate 130 Euro im Monat einkommensabhängig zurückzahlen müssen. Das sind insgesamt maximal 10.010 Euro. Wer wegen eines zu geringen Einkommens niedrigere Rückzahlungsraten als 130 Euro pro Monat beantragt, wird nach 77 Monatsraten ebenfalls schuldenfrei, erklärt das Studentenwerk – auch, wenn insgesamt weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.

Wer die 77 Tilgungsraten trotz nachweisbarem Bemühen und Mitwirkung binnen 20 Jahren nicht zurückzahlen kann, dem werden die dann noch bestehenden Schulden erlassen.


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